Full text: Berufs- und Bürgerkunde

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Für Gebäude sind Sachverständigentaxen maßgebend. (S. Gebäude¬ 
versicherung, für Maschinen und Betriebseinrichtungen, desgleichen oder 
Buchwerte nach Abschreibung bezw. Zeitwerten.) Von besonderer 
Wichtigkeit ist die Kenntnis, ob mehrere Betriebe im gleichen Etablisse¬ 
ment vorhanden sind, ob „Mehrherrigkeit" herrscht. Einmal kann 
durch den eigenen Betrieb eine Gefahrenerhöhung eintreten, zum an¬ 
dern können die übrigen gewerblichen Niederlassungen eine solche her¬ 
beiführen und damit die Prämienquote und das Urteil wesentlich be¬ 
einflussen. 
Das Etablissement selber wird in der Regel vor seiner Ausnahme 
einer Besichtigung zu unterziehen sein. Es soll dieses nicht etwa ein 
Mißtrauen sein, welches in die Angaben des Versicherungsnehmers zu 
setzen wäre, eher das Gegenteil, eine ihm unterstützende Maßnahme; 
denn die Erfahrung lehrt, daß die Gefahr von jenem, der mit ihr 
täglich umgeht, leicht unterschätzt wird, daß ihre Verschweigung respek¬ 
tive Milderung später bei Schadenfällen zu unliebsamen Auseinander¬ 
setzungen führen muß. Infolgedessen muß derjenige, welcher sich dem 
Versicherungsfach widmet, auch Kenntnisse sammeln, die ihm in den 
Stand setzen, mit offenem Auge einen Betrieb zu durchwandern. Tech¬ 
nische Veranlagung sind unentbehrlich, um einerseits dem Antragsteller 
in seinen Ausführungen folgen zu können, um zur richtigen Beurteilung 
des Risikos zu gelangen. Anhaltspunkte eingehender Natur sind im 
„Fragebogen" vorhanden, Sicherheitsvorschriften, Vorsichtsbedingungen 
für elektrische Licht- und Kraftanlagen, Anweisungen für deren Be¬ 
dienung sind erlassen: sie alle müssen geistiges Eigentum des In¬ 
spizienten sein, wenn er seiner Aufgabe gewachsen sein will. Darum 
benutze der Lernende jede Gelegenheit, um technische Betriebe aller Art 
kennen zu lernen, benutze die Literatur über dieselben, orientiere sich 
so oft und soviel ihm hierzu Gelegenheit geboten werden kann — die 
Zukunft wird den Lohn für rege Arbeitsamkeit in der Jugend in sich 
bergen. 
Nach Erledigung der Aufnahme des Betriebs wird die Ausnahme 
des Rohmaterials und der fertigen Fabrikate die volle Aufmerksamkeit 
in Anspruch nehmen. Naturgemäß werden hierzu die geführten Bücher 
die Grundlage bieten, sie geben die vorhandenen Werte an, den Agenten 
interessieren infolgedessen deren Lagerungslokalitäten am meisten. Ueber 
sie hat er den Lageplan aufzunehmen und neben der Konstruktion be¬ 
sondere Sorgfalt den Trennungswerten der Gebäude beizumessen. Die 
gewissenhafte Aufnahme des Lagerplans und aller Antrags-Unterlagen 
erleichtert die gesamte Korrespondenz über das Objekt und erspart 
Rückfragen, da nur so ein Bild der zuverlässigen Beurteilung geboten 
wird, das im Verein mit den Fragen des Antrags und den vertrau¬ 
lichen Mitteilungen den General-Agenturen und den Direktionsorganen 
die geeignete Handhabe bietet, mittelst welcher sie sich über Annahme 
oder Ablehnung des Risikos schlüssig werden können. 
Bei keinem Fabrikbetriebe wird es nun aber möglich sein, das 
gesamte Arbeitsgerät, Material und Maschinen, einzig und allein in 
den Fabrikräumen zu verwenden. Mehr oder minder wird zeitweise 
die Arbeitstätigkeit an anderen Orten vorgenommen werden müssen 
z. B. Montage an auswärtigen Arbeitsgelegenheiten zu erfolgen haben.
	        
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