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Für Gebäude sind Sachverständigentaxen maßgebend. (S. Gebäude¬
versicherung, für Maschinen und Betriebseinrichtungen, desgleichen oder
Buchwerte nach Abschreibung bezw. Zeitwerten.) Von besonderer
Wichtigkeit ist die Kenntnis, ob mehrere Betriebe im gleichen Etablisse¬
ment vorhanden sind, ob „Mehrherrigkeit" herrscht. Einmal kann
durch den eigenen Betrieb eine Gefahrenerhöhung eintreten, zum an¬
dern können die übrigen gewerblichen Niederlassungen eine solche her¬
beiführen und damit die Prämienquote und das Urteil wesentlich be¬
einflussen.
Das Etablissement selber wird in der Regel vor seiner Ausnahme
einer Besichtigung zu unterziehen sein. Es soll dieses nicht etwa ein
Mißtrauen sein, welches in die Angaben des Versicherungsnehmers zu
setzen wäre, eher das Gegenteil, eine ihm unterstützende Maßnahme;
denn die Erfahrung lehrt, daß die Gefahr von jenem, der mit ihr
täglich umgeht, leicht unterschätzt wird, daß ihre Verschweigung respek¬
tive Milderung später bei Schadenfällen zu unliebsamen Auseinander¬
setzungen führen muß. Infolgedessen muß derjenige, welcher sich dem
Versicherungsfach widmet, auch Kenntnisse sammeln, die ihm in den
Stand setzen, mit offenem Auge einen Betrieb zu durchwandern. Tech¬
nische Veranlagung sind unentbehrlich, um einerseits dem Antragsteller
in seinen Ausführungen folgen zu können, um zur richtigen Beurteilung
des Risikos zu gelangen. Anhaltspunkte eingehender Natur sind im
„Fragebogen" vorhanden, Sicherheitsvorschriften, Vorsichtsbedingungen
für elektrische Licht- und Kraftanlagen, Anweisungen für deren Be¬
dienung sind erlassen: sie alle müssen geistiges Eigentum des In¬
spizienten sein, wenn er seiner Aufgabe gewachsen sein will. Darum
benutze der Lernende jede Gelegenheit, um technische Betriebe aller Art
kennen zu lernen, benutze die Literatur über dieselben, orientiere sich
so oft und soviel ihm hierzu Gelegenheit geboten werden kann — die
Zukunft wird den Lohn für rege Arbeitsamkeit in der Jugend in sich
bergen.
Nach Erledigung der Aufnahme des Betriebs wird die Ausnahme
des Rohmaterials und der fertigen Fabrikate die volle Aufmerksamkeit
in Anspruch nehmen. Naturgemäß werden hierzu die geführten Bücher
die Grundlage bieten, sie geben die vorhandenen Werte an, den Agenten
interessieren infolgedessen deren Lagerungslokalitäten am meisten. Ueber
sie hat er den Lageplan aufzunehmen und neben der Konstruktion be¬
sondere Sorgfalt den Trennungswerten der Gebäude beizumessen. Die
gewissenhafte Aufnahme des Lagerplans und aller Antrags-Unterlagen
erleichtert die gesamte Korrespondenz über das Objekt und erspart
Rückfragen, da nur so ein Bild der zuverlässigen Beurteilung geboten
wird, das im Verein mit den Fragen des Antrags und den vertrau¬
lichen Mitteilungen den General-Agenturen und den Direktionsorganen
die geeignete Handhabe bietet, mittelst welcher sie sich über Annahme
oder Ablehnung des Risikos schlüssig werden können.
Bei keinem Fabrikbetriebe wird es nun aber möglich sein, das
gesamte Arbeitsgerät, Material und Maschinen, einzig und allein in
den Fabrikräumen zu verwenden. Mehr oder minder wird zeitweise
die Arbeitstätigkeit an anderen Orten vorgenommen werden müssen
z. B. Montage an auswärtigen Arbeitsgelegenheiten zu erfolgen haben.