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Kreysen erfolgen ... — Diesen Beschwerden zu begegnen .
haben wir uns mit Churfürsten . . . entschlossen: Setzen, ordnen
und wollen, was hinfüran in berührter Executions-Sachen . .
durch den mehrern Theil der Stände eines jeden Kreyß demselbigen
Kreyß zu gutem beschlossen . . wird, daß solches durch den wenigem
Theil nicht verhindert . . werden soll . . .
Ebenda III, S. 169.
16. (1684.) Gleichwohl mag man wirklich zweifeln, ob nicht
eben diese Kreiseinteilung zur Zersplitterung Deutschlands beiträgt,
indem dieselben Unglücksfälle einen Kreis schädigen, die übrigen
sorglos lassen.
Pufendorf, De Statu Imperii Germanici, Cap. II, XV.
II. Regierung.
17. (1548). Moritz (von Sachsen) hatte der Kaiser . . . schon
früher im Lager vor Wittenberg die Churfürstenwürde . . . zuge¬
sprochen; auf dem jetzigen Reichstage (zu Augsburg) setzt er ihn
in öffentlicher, feierlicher Weise in den Besitz derselben. ... Es
geschah dieses am 24. Februar, dem Geburtstage des Kaisers.
Die Feier aber nahm folgenden Verlauf . . .
Sleidanus, a. a. O. XX, S. 368b.
18 a. (1623.) Wan Wir nun, unterm dato den 29. Januarii
«erschienen 1621. Jahrs, Friederichen, Pfaltzgraffen bey Rhein . . .
des Churfürstenthnmbs der Pfaltz, fampt dem Ertz-Truchfeffen-Ampt
und Chur, . . . entsetzt . . So haben Wir demnach dem . . .
Hertzog Maximilian in Bayern ... die Chur der Pfaltz, Ertz-
Truchfeffen-Ampt, wie auch das Vicariat, Session, Stimme und
Wahl gnädigst gegeben . . ., Seine Ld. auch damit würcklich be¬
lehnet . . . Vitr. illustr. Tom. II, Lib. II, Tit. I, S. 982 b
und 983.
18 b. (1648.) Was das Haus 93dient betrifft, so soll die
Churwürde, die vordem die Pfalzgrafen innegehabt, mit allen
Erhebung
zum Könige.
Wähler.