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Amerika 3,9 Gesamte Land- 
Australien 0,7 fläche der Erde 10,6 
Selbstverständlich zeigen diese Durchschnittszahlen nicht die 
wirkliche Verteilung der Bevölkerung an, da sie die un- 
bewohnten oder schwach bevölkerten Gegenden aus Kosten der 
stark besiedelten mit berücksichtigen. So ergeben sich innerhalb 
eines Landes oder Erdteils wieder die größten Unterschiede (z. B. 
in Deutschland: Königreich Sachsen 300, Mecklenburg-Strelitz 35; 
in Europa: Belgien 240, Schweden 11,8). Über 200 Menschen 
wohnen auf 1 qkm in Belgien, den Industriegebieten Groß- 
britanniens, in einzelnen Teilen des Deutschen Reiches, der Nieder- 
lande und Frankreichs, im unteren Niltal, im Gangestal, aus 
Java und in einigen Provinzen des n.-ö. China. Eine Bevölkerungs- 
dichte von 100—200 haben größere Teile der west- und süd- 
europäischen Länder, große Flächen Vorderindiens, Chinas und 
Japans und mehrere Staaten im n.-ö. Teile der Union. 
3. g>taatzfoxmen. 
Auch in der Bildung von Staaten äußert sich die Kultur 
der Völker, und je höher sie ist, desto vollkommener sind die 
staatlichen Einrichtungen. Aus der ursprünglichsten menschlichen 
Vereinigung in der Familie entwickelte sich durch Zusammen- 
schluß mehrerer Familien der auf Blutsverwandtschaft gestützte 
und durch gleichartigen Erwerb und gemeinsamen Widerstand 
gegen Feinde gefestigte Stamm oder die Horde, von einem 
angesehenen Patriarchen (Häuptling, Scheik, Chan) geleitet. In 
solchem Zusammenschluß zu einem Stamme ruht der Ansang der 
Staatenbildung, und Völker niederer Kultur sind dabei stehen 
geblieben (Australneger, Zwergvölker Afrikas, Indianer). Die 
etwas höher stehenden Nomaden haben bisweilen große Staaten 
geschaffen, die aber gewöhnlich bald wieder zerfallen sind (Mon- 
golen, Araber). Dauernde Staaten werden nur von ansässigen 
Völkern gegründet. 
Der Erscheinungsform nach unterscheidet man zwei Gruppen 
von Staaten: Monarchien und Republiken. In einer Monarchie 
(von gr. mönos, allein und ärchein, herrschen) ruht die höchste 
Staatsgewalt in der Hand eines erblichen oder erwählten Fürsten. 
Die gesetz- und rechtlose Monarchie, in welcher allein die Will- 
kür des Herrschers maßgebend ist, heißt De spotie (vongr. despoteia, 
Gewaltherrschast). Sie ist die gewöhnliche Staatsform der Neger- 
reiche und findet sich auch, wenngleich etwas gemildert, in China, 
Persien und der Türkei. Auch in der absoluten Monarchie 
oder Autokratie (von gr. autös, selbst und kratein, herrschen) 
steht die gesetzgebende Gewalt allein beim Fürsten, der sich aber 
unter das Gesetz stellt (bis jetzt noch Rußland). Ist in einer 
Monarchie durch ein Staatsgrundgesetz (Verfassung, Konstitution) 
dem Volke das Recht gesichert, bei der Gesetzgebung und der 
W. Techter, Allgemeine Erdkunde. 15
	        
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