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Teile erwarten ein wärmeres Interesse und tiefergehendes Ver¬
ständnis für die innern Beweggründe und Wünsche, die dem
streitigen Sachverhalt zu Grunde liegen. Sie legen die Erledi¬
gung des Streitfalls mit mehr Vertrauen wie sonst in die Hände
des Gerichts und sind darum auch Vermittlungsvorschlägen zu¬
gänglicher. Das Verfahren spielt sich in kurzen Fristen ab.
Mit einem einzigen Urteilsspruch ist in Ihrem Fall der Prozeß
endgültig entschieden, da die Berufung an das Landgericht nur
zulässig ist, wenn der Streitwert den Betrag von 100 ^ über¬
steigt. — Diese Art von Gerichten besteht allerdings hauptsächlich
nur in Städten mit über 20000 Einwohnern. In Gemeinden
unter dieser Einwohnerzahl ist die Einrichtung solcher Gerichte
in der Regel dem freien Ermessen der Gemeinden überlassen.
Doch kann auch in solchen Gemeinden von der Aufsichtsbehörde
auf Errichtung von Gewerbegerichten gedrungen werden. In
Oberfranken besteht beispielsweise auch in Kulmbach, obwohl
dieses nur gegen 10000 Einwohner zählt, ein solches Gericht.
Nach alledem kann ich Ihnen nur sagen: Seien Sie guten Muts
und lassen Sie Ihre Klagesache noch heute vormittag auf der
Gerichtsschreiberei des Gewerbegerichts zu Protokoll nehmen!
Ich bedaure Sie dort nicht vertreten zu können, da Rechts¬
anwälte und Personen, die das Verhandeln vor Gericht geschäfts¬
mäßig betreiben, bei den Gewerbegerichten nicht zugelassen sind.
Sie brauchen auch meine Unterstützung von nun ab nicht mehr,
da das Gewerbegericht im Gegensatz zu den ordentlichen Ge¬
richten, bei denen der Prozeßbetrieb mehr oder weniger in den
Händen der Parteien liegt, alles weitere von Amts wegen zu ver¬
anlassen hat.«
Maier befolgt die wohlgemeinten Ratschläge. In der Gerichts¬
schreiberei des Gewerbegerichts erhält er nach Aufnahme der
Klage den Bescheid, daß am Mittwoch um 9% Uhr die Sache
zur Verhandlung komme. Als er zu dieser Stunde in den
Sitzungssaal eintritt, findet er die Verhandlungen bereits im
Gange. Neben dem ihm schon bekannten Gerichtsschreiber
sieht er nur einen Richter sitzen. Da ihm dies nach der Be¬
lehrung des Rechtsanwalts auffallend erscheint, befragt er hierüber
den im Saal anwesenden Gerichtsboten, der ihn dahin aufklärt,
daß in dem ersten Termin nach der Klageerhebung auch der
Vorsitzende allein mit den Parteien verhandeln könne. Dies
geschehe in Hof öfter. Maier hört einigen Verhandlungen