Full text: [Teil 5 = Kl. 3, 2 u. 1, [Schülerbd.]] (Teil 5 = Kl. 3, 2 u. 1, [Schülerbd.])

Der glückliche Gedanke, den Tausendmarkschein, den so ein Unglücks¬ 
fall verschluckt, ohne daß man's verhindern kann, in Pfennigen auf die 
große Zahl derer einzulegen, die das Unglück ebenso gut Hütte treffen 
können, hat noch Anwendungen die Menge. In den großen Städten sind 
große Kaufläden mit stockhohen Spiegelscheiben. Manchmal fährt ein un¬ 
geschickter Kutscher hinein oder ein Schusterjunge wirft einen Stein, 
die teure Scheibe ist entzwei, und der Kaufmann hat den Schaden; denn 
nieder der Droschkenlenker noch der Pechknabe können ihm denselben ver¬ 
güten. Dafür gibt's die Spiegelglas-Versicherung. 
Die Erzeuger von Glas- oder Porzellanwaren versenden jährlich 
Tausende von Kisten. Manchmal geht trotz der sorgfältigsten Verpackung 
der Inhalt entzwei. Die Eisenbahn haftet nicht; denn sie hat die Kiste 
richtig befördert und abgeliefert, der Empfänger auch nicht; denn er hat 
Gläser bestellt und keine Scherben. Der Fabrikant hätte also den Schaden 
davon, wenn seine Kisten nicht versichert wären — gegen Glasbruch. 
Jetzt gibt es gar die schnurrige Einbruchsversicherung. Der Kauf¬ 
mann schließt sein Geschäft abends und geht ruhig schlafen. Sieht er am 
Morgen, daß die unsichtbaren Brüder dagewesen sind und tüchtig eingesackt 
haben, lächelt er bloß. Er weiß ja, daß er die Sache bloß anzuzeigen 
braucht, und die Versicherungsgesellschaft ersetzt ihm das Gestohlene bis 
aus den Pfennig. 
Wir sehen also, wie die Versicherung den Menschen, der gescheit 
genug ist, sich ihrer zu bedienen, sicherstellt gegen allen möglichen Schaden 
an seinem Hab und Gut. Damit ist sie aber noch lange nicht am Ende 
ihrer segensreichen Weisheit. Der Mann kann sterben, ehe er imstande 
war, für seine Kinder genügend zurückzulegen. Dafür sorgt die Todesfall¬ 
versicherung, die man sich zu denken hat als eine Sparkasse, in die der 
Mann seine Notgroschen einlegt, mit der Begünstigung, daß die Kasse im 
Falle seines vorzeitigen Todes den nicht eingezahlten Rest aus eigenen 
Mitteln zuschießt. Für diese Begünstigung erhöhen sich die Einzahlungen, 
die in diese Kasse zu leisten sind, um ein Geringes gegenüber den Ein¬ 
lagen, die eine gewöhnliche Sparkasse fordern würde. 
Der Mann selbst kann krank werden und nicht in der Lage sein, 
Arzt und Kurkosten und seinen Lebensunterhalt während der Dauer der 
Erwerbsunfähigkeit zu bezahlen. Da springt die Krankenversicherung 
helfend ein. Ein Unfall kann ihn treffen, indem ihm beim Spazieren¬ 
gehen ein Ziegel auf den Kopf fällt vom Dach herunter, oder ihm sonst 
etwas zustößt. Die Unfallversicherung zahlt in solchen Fällen zehntausend 
Mark gegen eine Prämie von etwa zehn Mark jährlich. Der Mann 
macht eine Reise zur See oder mit der Eisenbahn und kann verunglücken. 
Geschieht ihm etwas, so sichert die Reiseversicherung den armen Krüppel 
oder die Familie des Toten vor aller Not.
	        
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