Full text: Die Geschichte des Mittelalters enthaltend (Bd. 2)

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römischen, wenigstens italischen, Colonien besetzt (die Hauptorte 
dieser Grenzprovinzcn waren durchaus solche z. Tb. militärisch wich¬ 
tige oder doch militärisch gegründete Colonicstädte, oder mit einer 
römischen Colonie versetzte alte Städte), oder zur Auflistung von 
Veteranen der Grcnzlegioncn benutzt; in diesem Falle entstunden 
auch agri decumates nur mit anderer Bevölkerung als die oben 
erwähnten. Es blibcn nämlich diese Soldatenlehcn, gleich den oben 
an s. g. Gallier gegebenen agri decumates der Abgabe der decu- 
mae unterworfen. Diese decnmae waren ursprünglich eine Natu- 
rallifcrung des Zehntens von den Halmfrüchten, des Fünftens von 
anderen Erzeugnisse» des Bodens. Jedoch ward das Quantum 
später nicht genau gehalten; da diese Abgaben dazu dienen wüs¬ 
ten, die Grcnzlegioncn zu versehen, ward ihr Quantum von den 
Kaisern oft abweichend bcstimt, und als canon frmnentarius fcst- 
gestelt. 
Da die Grenzlcgionen und also auch ihre Veteranen, die diese 
Grcnzlchcii erhielten, an Rhein und Donau später größtenteils 
deutscher Abstammung waren, so ward also auch diese Grenzen¬ 
bevölkerung des römischen Reiches deutsch. Bei den Deutschen ge¬ 
hörte es aber zu den Zeichen freien Eigenthums, daß dasselbe ab- 
gabcfrci, höchstens mit einer freiwillig übernommenen Steuer für 
den Tempel (Hof, alah, haruk, wih, paro) belastet war. Gcwön- 
lich waren cs bei deutschen Stämmen nur durch Capitulation un¬ 
terworfene Reste besigtcr Stämme, welche zinsxflichtiges Eigenthum 
innc hatten, und der algcmeinc Name für solche zinspflichtige und' 
kriegspflichtige Leute scheint bei den Germanen der Name Laße 
(Late, LLte, Setc) gewesen zu sein, d. h. faule, feige, die lieber 
Abgaben für ihr Gut zaltcn und sich einem Freien nicht zimlichm 
Dingen fügten, alsfvon den Waffen lebten. Dieser Name übertrug 
sich auf die römischen Einrichtungen (Grimm R. A. S. 305 u. ff.) 
und in den gegen Germanien gewandten Grenzprovinzen hießen die 
Bebauer des zinspflichtigen ager publicus vielfach: Laeti; dieser 
ager selbst führte den Namen: terra laetica. Später, zur Zeit 
des Actius z. B. wurden ganze Haufen deutscher Ansidler in den 
gallischen Grenzlanden in dieser lätischen Weise angesidelt. 
Geschichte bcS Mm. Rechts bis auf Zustinian von vr.F. Walter. 1. Lifr 
S. 324. 
The rise and progress of the english Commonwealth. Anglosaxon pe- 
riod. By Fr. Palgrare, P. I. p. 352. 354. 356. 379. not. 
Blandrische Stats- und Rechtsgeschichte bis 1305. von L. A. Warnkönig. 
Ir Bd. (Tübingen 1835. 8.) S. 90. 91. 246. 
Vicende della proprieta in Italia dalla caduta dell’ inipeiio Romano 
fino allo stabilimento dei leudi del cavaliere Carlo Baudi di Ves- 
me e di Spirito Fosshti. (Torino 1836. 4.) p. 46. ff. 
Wärend des Bölkerdrängens in den marcomannischen 
Kriegen scheint sich das Mischvolk der Alamanen (Ala-
	        
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