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K. F. Eichhorn deutsche Etats- und RcchlSgeschichtc. Bd. 3. $. 395.
Einige zwischen diese, die Wahl und Krönung eines Hauptes
der deutschen Republik betreffende Bestimmungen eingescho¬
bene Artikel enthalten Gesetze über den Landfriden. So erhielt
Deutschland, nachdem die Wahl seines Oberhauptes von dem Ein¬
flute deö PabsteS früher unabhängig erklärt worden war, nun in
der festen Anordnung der Wahl selbst sein erstes Grundgesetz, wel¬
ches zugleich den Kurfürsten die Mittel bot, sich innerhalb der ih¬
nen zustehenden Territorien zu wirklichen Landesherren, und ihre
fürstliche Gewalt zu dem Hauptverhältniffe, des Königs höhere Ge¬
walt zu einer völligen Nebensache zu machen. Alle anderen Für¬
sten, besonders die, welche sich zeithcr den zu Kurfürsten ernantcn
gleich gehalten hatten, suchten nun natürlich wenigstens zu den ih¬
nen untergebenen Territorien ein ähnliches landeSherlicheS Vcrhält»
niss zu gewinnen und den kleineren Reichsständen, den Städten
und dem reichsfreien Adel, blib nur das Mittel der EideSgcnvßen-
fchaften zu ihrem Schutze.
Die bedeutendste Landcrwcrbung König Karls für daS lützclbur-
gische HauS war die der Mark Brandenburg, welche mit tyrolischcn
Angelegenheiten zusammcnhieng. Margaretha, die Witwe Ludwigs
von Ober-Baiern ''und Erbin von Tyrol, hatte, als ihr Sohn
Meinhard sich mit einer habsburgischcn Prinzessin vermählte, deren
Brüdern Tyrol zugesagt für den Fal, daß Meinhard ohne Erben
stürbe. So kam es im Januar 1363. Gegen die Habeburgischen
Ansprüche trat Herzog Stephan von Rider-Baiern, Meinhards
Oheim, auf; geriet aber zugleich mit seinen Brüdern, Ludwig dem
Römer <s. g. weil er in Rom geboren) und Otto, welche von dem älte¬
ren Ludwig, der Tyrol'erheiratet, 1351 die brandenburgischcn Marken
abgetreten erhalten hatten, in Streit, weil er Meinhards Anteil an
den bairischen Herschaften für sich allein behielt. Im Fcbr. 1364
crkante König Karl die»-Ansprüche der Habsburger auf Tyrol als
rechtmäßig an; und mit den gegen Stephan erbitterten brandcn-
burgischen Balcrfürstcn hatte er schon im März 1363 eine Erbver¬
brüderung geschloßen, welche nach lange» Verhandlungen, und als
1373 dem Herzoge Otto die Verbindung mit Lüßelburg und die
Zurücksetzung seiner Blutsverwandten reute, veranlaßte, daß Karl
die Abtretung der Mark noch bei Otto's Lebzeiten am I5ten Aug.
1373 erzwang durch den Fürstenwalder Vergleich. Außer Böhmen
und den Marken war nun im Osten Deutschlands in den Händen
dcS lützelburgischcn Geschlechts n) die Markgrafschaft Mähren,
welche König Johan seinem andern Sohne, Johann und dessen
Nachkommen überlaßen, bis diese Linie wider auSstarb mit JohanS
Söhnen Jodocus und Procop; d) Schlesien wo schon König
Johann bedeutende Eroberungen gemacht, und was Karl nach dem
Tode seines Schwiegcrvatertö, des letzten freien polnischen Fürsten