Full text: [Th. 2, [Schülerbd.]] (Th. 2)

206 Dritte Periode. 
kündigten und ihn nur unter der Bedingung wieder als König an¬ 
erkannten, daß er dieAünahme des von ihnen entworfenen großen 
Freiheitsbriefes (magna Charta Khertatum), der die Grund¬ 
lage der englischen Natiönalfreiheit bis ans die neuesten Zeiten ge¬ 
blieben ist, feierlich beschwur (19 Jüni 1215). 
Die Geistlichkeit erlangte durch diesen FreiheitsbriefBefiek- 
«ng von weltlicher Gerichchbàrkeit, freies Wahlrechtzu denKirchen- 
'ÜMtern so'wie das Recht , sich in kirchlichen Angelegenheitets unge¬ 
hindert an den römischen Etuhl zu wenden. Dem Adel gewahrte 
er die Abschaffung aller bisherigen Mißbrauche des Lehenwesinö, 
z. B. daß kein Lehensherr sich die Nutznießung der Lehengüter eines 
unmündigen Vasallen bis zu seiner Volljährigkeit anmassen solle, 
daß alle Taren bei Lehensveränderungen fmrt wurden, daß der 
König, außer in festgesetzten Fällen, keine Auflage weder dem Adel, 
noch den Städten und Dörfern ohne Einwilligung seines, aus 
Prälaten, Grafen, großen und kleinen Baronen zusammengesetzten 
großen Raths (Parlaments) machen dürfe, und wenn eine 
solche Bewilligung für außerordentliche Falle erfolgt sei,' daß die 
verschiedenen Stände das Recht haben sollten, sich selbst zu tadkren. 
Die Rechte, welche der Brief den großen Baronen im Verhältniß 
zu dem Könige gab. dieselben Rechte ertheilte er auch den Unterva¬ 
sallen im Verhältniß zu den Baronen. Allen Freien überhaupt, 
also auch dem Bürgerstande, der sich schon immer mehr auszubilden 
Anfing, gewährte er das Recht, daß kein fteier Mann ohne einen 
gi'ltigen Gerichtsspruch von Seinesgleichen verhaftet, seines Eigen- 
. thumes beraubt oder verwiesen werden dürste/ und daß das Ober¬ 
appellationsgericht nicht wehr dem Könige folgen, sondern eine» 
festen Sitz nehmen sollte. Dazu kam noch die Bestätigung aller Rechte 
und Freiheiten für die Städte, freier Verkehr mit dem Auskande, 
Schutz für fremde Kaufleute u. d. m. Zugleich wurde eine eigene 
Commission von 25 Baronen errichtet, welche für die Auf- 
rechthaltung dieses Vertrages Sorge tragen sollte. 
Als Jvhann wirklich durch Vermittelung des Papstes, der die 
Urkunde für ungiltig erklärte, sich von seiner Verbindlichkeit zu be¬ 
freien suchte, trugen die Barone sogar dem französischen Kronprinzen 
Ludwig ^H. die Krone an. Dieser kam mit einer ansehnlichen 
Macht, und Johann mußte die Flucht ergreifen, auf der er auch
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.