Full text: [Th. 2, [Schülerbd.]] (Th. 2)

230 Dritte Periode. 
innern Theil Finnlands eroberte, wurde des letzter» Sohn Walde¬ 
mar!. (1250) auf den Thron erhoben, und dem Vater die Re- 
gierung'überlasscn. Nach Birger's Tod mußte Waldemar seinem 
Bruder Magnus Lad »las weichen. -Dieser konnte sich nur 
durch große Begünstigung des Adels und der Geistlichkeit halten. 
Beide wurden steuerfrei und bildete», da die auch aus Depu- 
tirteu des Bauern- und Bürgerstaudes zusammengesetzten Reichs¬ 
tage aufhörten und sich in Versammlungen der Reichsrathe ver¬ 
wandelten , die einzigen Vertreter der Nation. Dem Könige blieb 
nur ein Schatten von Macht, als ihm das Recht genommen wurde 
(1282), ohne Einwilligung des geistlichen und weltlichen Herren¬ 
standes Steuern auszuschreiben und erledigte Bisthümer und 
Lehen zu vergeben. Eine Zeitlang ernannten noch die Könige die¬ 
jenigen aus dem Adel, welche einen Sitz im ReichSrathe haben 
sollten; im Jahre 1371 aber mußte Albrecht von Mecklen¬ 
burg auch dieses Rechtes sich begeben. Als er erklärte, von den 
zu sehr verminderten Kroneinkünften nicht leben zu können, wurde 
er gleich seinen Vorgängern abgesetzt (1388), und die Krone seiner 
Tante Margaretha, der Königin von Dänemark und Norwegen, 
angetragen, die sie auch durch den Sieg bei Falköping gegen 
Albrecht behauptete. Auf diese Art waren nun die drei scandi- 
navischen Reiche mit einander vereinigt. 
3) Dänemark, Norwegen und Schweden von der Stiftung der 
Calmarer Union bis zur Auflösung derselben. 
Als durch den zu Aleholm geschlossenen Frieden (1395) der 
Faktionsgeist endlich aufgehört hatte, und Alles sich unter dem 
'Zepter der staatsklugen und mit männlicher Entschlossenheit han¬ 
delnden Margaretha fügte, berief sie im Jahre 1397 die Vor¬ 
nehmsten des Clerus und des Adels aus allen drei Reichen zu 
einem Reichsconvente nach Cal mar, und verabredete mit ihnen 
die Vereinigung der drei Reiche unter einem Könige, welchen 
Akt man die calmarische Union nannte. Nach derselben sollten 
alle drei Reiche ewig nur einen König haben, ihn aber aus der 
regierenden Familie wählen; jedes Reich sollte seine eigeu-
	        
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