63. Die Seeschlacht.
99
ernstlich an, daß er auf dem Reichstage zu Worms im Jahre 1495 zwei Tage
ununterbrochen selbst daran arbeitete, und so wurde der schon so oft angeordnete
Landfriede den 7. August dieses Jahres auf ewige Zeiten gesetzlich gemacht und
zu seiner Behauptung ein beständiges Reichskammergericht eingesetzt, welches die
Streitigkeiten zwischen den Reichsständen, die sonst gewöhnlich durch die Gewalt
der Waffen entschieden wurden, auf dem Wege des Rechtes schlichten sollte.
Nach Beendigung des Wormser Reichstages setzte der Kaiser selbst das Reichs¬
kammergericht 1495 in Frankfurt am Main ein und übergab dem Grafen von
Zollern, als erstem Kammerrichter feierlich den Zepter oder Richterstab.
Zur besseren Handhabung der Ordnung, und damit besonders die Sprüche
des Kammergerichts durch eine bestimmte Macht in jedem Teile des Reichs aus¬
geführt würden, wurde ganz Deutschland im Jahre 1512 in zehn Kreise ge¬
teilt, deren jeder als ein geschlossenes Ganze angesehen wurde und seine Kreis¬
obersten bestimmte, so wie seine Anordnung der friedlichen und kriegerischen
Geschäfte hatte. Sechs Kreise waren schon früher gewesen: Bayern, Schwaben,
Franken, der rheinische, Westphalen und Niedersachsen; jetzt kamen nach hinzu:
der Kurkreis, welcher die vier Kurländer am Rheine enthielt, — der ober¬
sächsische für Sachsen und Brandenburg, der österreichische und der burgundische.
Außer diesen Einrichtungen verdankt unser Vaterland dem Kaiser Maximilian
eine neue vollkommene Kriegsordnung durch Einteilung der Heereshaufen und
endlich die Einführung des für die Kultur Europas so wichtig gewordenen
Postwesens.
Maximilian starb auf einer Reise zu Wels in Oberösterreich am 12. Januar
1519, iin 59. Jahre seines Alters und wurde, seinem Wunsche gemäß, unter
dem Altarstein der Kirche zu Neustadt neben seiner geliebten Mutter Eleonore
begraben. 8-^»hlrausch.
63. Die Seeschlacht.
Wie furchtbar schon eine Schlacht auf dem Lande ist, so hält sie doch
keinen Vergleich mit dem Erde und Meer erschütternden Donner aus, welcher
eine Seeschlacht begleitet. Wenn man sich nur ein Schiff mit einigen 70 der
schwersten Geschütze besetzt, von allen Seiten Feuer speiend, ein wahres Bild des
Höllenschlundes, denkt, so kann dies schon Staunen und Bewunderung erregen;
und wer möchte sich nun 50 solche und noch viel größere Kolosse gegenüber vor¬
stellen, aus 5000 Feuerschlünden Tod und Verderben sprühend, ohne Grausen
und Entsetzen, und doch haben so Furchtbares die Menschen ausgeführt, wie z. B.
in der Schlacht bei Trafalgar, nicht einmal um sich zu nützen, sondern nur
andern zu schaden. Eine Seeschlacht ist stets unglücklich für beide Teile; kein
Land wird erobert, nur Flotten werden zerstört; gewonnen hat aber der, welcher
am wenigsten Verlust erlitten hat. Ein unbesiegbarer Mut muß jedem Matrosen,