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Glauben anzunehmen, dem sie selbst ergeben wären.
Obgleich die katholischen ReichSstSnde dieser Ansicht
immer widersprachen, und zur Erhaltung der Ruhe und
Eintracht im Jahre 1522 auf einem Reichstage zu
Nürnberg ausdrücklich erklärten, daß die Katholiken weder
die Protestanten noch die Protestanten die Katholiken
des Glaubens wegen bedrücken und verfolgen dürften:
so fuhren doch die protestantischen Landesherren fort,
ihre katholischen Unterthanen zur Annahme der neuen
Lehre zu zwingen, und ihnen die Ausübung ihrer Re¬
ligion in jeder Weise unmöglich zu machen. In die
Fußstapfen deS Herzogs von Zweibrücken trat auch
Churfürst Friedrich II., der Weise genannt, welcher
seit dem Jahre 1544 Ludwig dem Friedfertigen
in der Regierung gefolgt war, so wie Friedrichs Nach,
folger Otto.Heinrich von 1556 bis 1559. An die
Churfürsten schlossen sich die meisten übrigen kleinen
Landesherren an, und so kamen unsere Voreltern, welche
katholisch bleiben wollten, allenthalben in eine sehr
drückende Lage. Zwar wurde im Jahre 1552 zu Passau,
zur Herstellung eines allgemeinen ReligionSfriedenS, den
Katholiken wie den Protestanten freie Ausübung ihrer
Religion zugesichert, aber umsonst. Die protestantischen
Landesherren der Pfalz ließen sich das vermeintliche Recht
nicht nehmen, ihre katholischen Unterthanen zu zwingen,
protestantisch zu werden. Wer seinem Glauben nicht
untreu werden wollte, war genöthigt, seine liegenden
Güter um jeden Preis zu verkaufen und auszuwandern.
So verloren die Katholiken ihr Vermögen und blieben
die ärmern bis auf den heutigen Tag. Nur in den
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