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dm Geistlichen die Ehe verbot (Cölibat), und untersagte allen
Laien, die höhern Geistlichen mit ihren Würden und Pfründen
mittels Ringes und Stabes zu belehnen (Jnvestiren), um so
dem schändlichen Handel mit Kirchenpfründen (Simonie) ein
Ende, und die Kirche von weltlichem Einfluß ftei zu machen.
Auch der Simonie hatte sich Heinrich IV. neben andern Ge¬
waltthaten und Ausschweifungen schuldig gemacht. Papst Gre¬
gor VII. berief daher den Kaiser zur Verantwortung nach Rom.
Statt zu erscheinen, ließ Heinrich IV. auf der Synode zu WormS
(24. Jänner 1076) Gregor VII. durch die deutschen Bischöfe als
unrechtmäßigen Papst erklären, und dieser sprach dann (im Febr.
1076) zu Rom den Bann gegen ihn aus. Nun beginnt der
lange und große Stteit zwischen Kirche und Kaiserthum, in wel¬
chem die Kirche ihre Unabhängigkeit von weltlicher Macht errang,
vorzüglich hinsichtlich des Verleihungsrechtes kirchlicher Pfrün¬
den, das die Kaiser so sehr ausgedehnt und mißbraucht hatten.
Beim Beginne des Kampfes waren Welf I. von Bayem, Mark¬
graf Leopold von Oesterreich, Markgraf Ottokar von Steyermark,
Graf Eckbert von Neuburg am Inn, Erzbischof Gebhard von
Salzburg und Bischof Altmann von Paffau auf Seite deS Pap¬
stes, alle übrigen weltlichen und geistlichen Großen BayemS auf
Seite des Kaisers. Die Reichsfürsten erklärten (15. Okt. 1076>
zu Tribur, Heinrich IV. habe sich der Regierung zu enthalten,
binnen Jahresfrist Lossprechung vom Banne zu erwirken, und
zur Untersuchung seiner Sache auf dem nächsten Reichstage zu
Augsburg zu erscheinen. Heinrich IV. geht im Winter nach
Italien und erlangt (26. Jän. 1077) nach abgelegter Buße zu
Canossa Lossprechung vom Banne. Während dessen wählen die
Reichsfürsten Rudolf von Rheinfelden, der mit der Hand Mech-
tildens, Heinrichs IV. Schwester, daö Herzogthum Schwaben
erhalten hatte, zum König.
8. 2.
HeinrichIV. kam mitHülfe des Herzogs Leopold von Kärnthen,
deö bayerischen Pfalzgrafen Kunno, Graf von Rott am Inn und
des Markgrafen Diepold von Vohburg und Cham aus Italien