Full text: [Theil 1, [Schülerbd.]] (Theil 1, [Schülerbd.])

neunter Abschnitt. 2% 
»beitrug den Oberbefehl den Konsuln, nebst diesen dem 
Marius, dem Sulla, und den erfahrensten Befehlshabern 
der damaligen Zeit. Der Krieg wurde mit großer Hitze 
von beyden Seiten begonnen; aber den Römern schien dar 
Glück nicht günstig zu seyn. Der Konsul Rutilius siel in 
einem Hinterhalt; sein Leichnam wurde in die Stadt ge¬ 
bracht, hierdurch wurde das Volk so muthlos, daß der Se¬ 
nat befahl, die Leichname der Gebliebenen sollten künftig 
an dem Orte, wo sie gefallen wären, begraben werden. 
Nach dieser Niederlage wurde das Heer -des Konsuls dem 
Marius übergeben, von welchem man aber eher sagen kann, 
daß er seinen alten Ruhm nicht verloren, als daß er fich 
neuen Ruhm erworben hätte. 
Nachdem dieser Krieg zwey Jahre mit zweifelhaftem 
. Erfolge gewüthet hatte, bedachte der Senat, .daß die Macht 
Der Römer, sie möchten nun überwunden werden, oder 
den Sieg erhalten, in Gefahr sey, gänzlich zu Grunde ge¬ 
richtet zu werden. Um jedoch nicht auf einmal, sondern 
.rmmerklich nachzugeben, so machte er den Anfang damit, 
daß er den italienischen Staaten das Bürger-recht gab, die 
sich nicht empört hatten. Hieraus bot er es allen an, die 
ihre Waffen niederlegen würden. Diese unerwartete Güte 
hatte den erwünschten Erfolg: die Bundsgenossen, die sich 
nun einander nicht mehr traueten, erboten sich, jeder be¬ 
sonders, zu einem Vergleich. Der Senat söhnte sich mit 
ihnen aus, gab ihnen aber das Bürgerrecht aus eine solche 
Art, daß sie, weil sie nicht eher, als nach allen andern 
Tribus, ihre Stimme geben durften, ein sehr geringes Ge^ 
wicht, im Staate hatten. So wurde das römische Bür¬ 
gerrecht allen Bundesgenossen außer den Samnitern und 
Lukanern ertheilt, die allein von dem allgemeinen Vergleich 
ausgenommen zu seyn schienen, um dem Sulla die Ehre 
der Beendigung dieses Krieges zu verschaffen. ^ Nur nach 
manchen Wechsel des Glückes wurden diese Völker gezwun¬ 
gen , den Verfügungen des Senats sich zu unterwerfen. 
Nach einigen Jahren war das Recht der römischen Würger
	        
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