12 Überblick über die Brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1640. § 115 u. 116.
§ 115. Die Mark als herrenloses Gut.
Als das anhaltinische Haus erlosch, stritten im Deutschen Reiche
zwei Könige um die Herrschaft, Ludwig von Bayern und Friedrich der
Scköne von Österreich. Solange der Kämpf'unentschieden war, kümmerte^
sich keiner um die verwaiste Mark. Die Folge war, daß die Fürsten
der Umgegend, die Herzöge von Mecklenburg und Pommern. Sachsen
und Schlesien, einzelne Landschaften an sich rissen. Kühne Raubritter
wegelagerteu auf den Landstraßen und" bauten feste Burgen. Die Habe
der Bürger und Bauern wurde geplündert. Glücklicherweise dauerte
dieser Zustand nicht lange.
III. Brandenburg unter den wittelswchern und Luxemburgern.
§ 11G. Das Haus Wittelsdach in der Mark.
1. Die Regierung Ludwigs des Altern. Nachdem Ludwig der
Baver in der Schlacht zwischen Mühldors und Ampfing (1322) die
deutsche Königskrone erstritten hatte, nahm er nach dem Rechte des
Stärkern die erledigte Markarasschast für seine Familie in Besitz und
verlieh sie seinem achtjährigen Sohne Ludwig, der von 1323—1351
regierte. Diesem folgten noch zwei seiner Bruder: Lndwig^r Rönier
(1351—1365) und Otto der Faule (1351—1373). Als Ludwig heran-
wuchs, suchte er die abgerissenen TNe wiederzugewinnen. Die Ucker-
mark erstritt er Zurück, desgleichen die Neumark: aber die Lehnshoheit
über Pommern konnte er nickt erzwingen. Er drückte die Branden-
burger mit schweren Abgaben, um für die Kämpfe seines Vaters Geld
und Truppen zu gewinnen. Dies erbitterte die Brandenburger um so
mehr, weil er es unterließ, das Raubritterwesen in der Mark"nieder-
zuhalten. Wie unbeliebt seine Regierung wurde, geht aus dem Auf-
treten des falschen Waldemar hervor. Die meisten Städte der Mark
sielen diesem Betrüger zu; nur Frankfurt, Spandau, Brietzen,
Belitz und Mittenwalde blieben dem Bayern treu.
2. Brandenburg wird Kurfürstentum. Unter seinem Bruder und
Nachfolger Ludwig II., der in Rom geboren war und daher der
Römer hieß? wurde bie Markqrafschast zum Kurfürstentum
erhoben. Dies geschah durch das Reichsgesetz der Goldnen Bulle,
die Kayer Karl IV. im ^ahre 1356 erließ.
3. Verkauf der Mark. Ludwigs des Römers unwürdiger Bruder
Otto verkaufte für 30 Schock Prager Groschen an Kaiser Karl IV. im
Jayre jlc>73 die" Markgrafschaft' durch" deuVertrag von Fürsten Walde.
Dadurch ging das Länb"m^^en"FamiIienbesitz des kaiserlichen Hauses
Rölimen-Luremburg über. Fünfzig Jahre hatte die Herrschaft der
Bayern in der Mark gedauert. Sie hat ihr wenig Glück gebracht.