Full text: [Dritter Theil, [Schülerbd.]] (Dritter Theil, [Schülerbd.])

Hört wieder auf. 5* 
«uck die übrigen Churfürsten das Recht, einen Bei¬ 
sitzer zu ernennen. Zugleich theilte Mar das teutsche 
Reich , um die Pflege der Gerechtigkeit bester und 
leichter zu verwalten, in se chs Kreise, als in Fran¬ 
ken, Baiern, Schwaben, hie rheinischen Lande, West» 
phalen, Sachsen, wozu im Jahr 1512 noch der Chur¬ 
rheinische, Oesterreichs? und Burgundische Kreis kam. 
Sachsen zerfiel in Ober- und Niedersachsen. Das 
Reichsgericht dauerte Nicht lange, weil es ihm am 
hinlänglichen Fond fehlte. Mar schien seine Auflö¬ 
sung nicht ungern zu sehen, weil er die kaiserlichen 
Freiheiten und Rechte dadurch geschmälert glaubte, 
um desto mehr schmerzt' es ihn aber, daß auch das 
Cammergericht seinem Ende zueilte; er arbeitete aus 
allen Kräften, dasselbe zu erhalten und die Folge der 
Geschichte wird lehren, ob seine Wünsche und Be¬ 
mühungen belohnt wurden? 
Jetzt wenden wir uns wieder auf einen neuen 
Kri'gsfchauplatz. A!S perzog Georg von Baiern- 
Landshurh 1503 starb, bemühete sich sein Schwie¬ 
gersohn Ruprecht, alleiniger Erbe seiner Lander zu 
werden, doch der Kaiser nicht nur, sondern auch der 
schwäbische Bund und die nächsten Erben des alten 
Georgs, die baierschen Herzöge Albrecht und 
W 0 i f g a n g waren nicht damit zufrieden. Max be- 
ri"s einen Reichstag (1504) nach Augsburg, um die 
streitenden Partbeien in Güte aus einander zu brin¬ 
gen; doch Ruprecht, der sich bei seinen Forderungen 
aus vi'e Macht seines Vaters» des Churfürsten Phi¬ 
lipp von der Pfalz stützte, wollte durchaus nicht-
	        
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