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Icjtcrcn Bruder Salabatjung als §iit>at> rcn X'iPati rcn b.r. Rabcb«
. aucifant. Allein nun rrlanttn dic Engländer, daß die töchstc 3.u
gekommen fei, dm Planen der Franzose» cntgcgmzulre cn, wenn man
sich übcrhaupl hallm welle. Tritchina^oli war seit' Se.t. i 750 ton
Chundasahcb und den Franzescn belagert; als die'c dic Belagerung
aufgaben und sich auf eine Insel im Colcroon zurükzogen, wurden
sie vcn den Engländern welche Major Lawrence fürle und ven cin.m
indischen Hecrhaufen unter Mahomcd Ali eingcschloßen. Bald riß
Rot ein bei den bedrängten, seit Mitte April 1752 auch in ihrem
Lager angegriffenen, und der größte Teil von Ehundasahebs Leuten
verließ denselben; er mußte sich endlich gefangen geben und ward er¬
mordet. Wärcnd dessen sezle sich Salabatjung mit Hilfe der Fran¬
zosen in Golkonda fest. Ghaziodie Khan, Nizam al Muluck'S Sohn,
der auf die Subahs-Würde gegen Salabatjung Ansprüche machte,
und diese mit großer Hccresmacht vertrat, ward vergiftet; dic Mad-
ratten, welche ihm beigestanden hatten, wurden mit Hilfe der Fran¬
zosen geschlagen; und in Folge dieser Förderung trat Salabatjung
der französischen Compagnie auch dic Landschaft Condavir bei Masu-
lipaknam ab. Dagegen im Karnatik hielten sich dic Engländer unter
Lawrence und Tritchinapoli kam auch 1753 nicht in den Besiz ihrer
Gegner; auch am Hofe des Subah, wo Bussy eben ncch im sech¬
sten Anschm gewesen, lernten die Französin bald.die Grenzen ihres
Einflußes kennen. Bussv erkrankte und gicng nach Masulipatnam.
Der erste Minister des Subah, durch die bisherige Stellung Busses
eifersüchtig, wüste durch Intriguen seinen Herrn mit den Französin zu
verfeinden. Bussy eilte herbei, und es gelang ihm, den Minister
und den Subah den Franzosen zu vcrsönen °) Zu Anfange des Jah¬
res 1754 erfolgten dann Fridensunterhandlungcn zwischen Saunt crS,
dem mglischcn Gouverneur von Madras, und zwischen Dupleir; da
aber jener den Mahcmcd Ali als Nabob von Karnarik, dieser den
Salabatjung als Subah von Dekan anerkant wißen wolle, und dem¬
gemäß auch die Nebenbedingungcn ausgcstelt waren, kentc man sich
nicht einigen. Allein in Europa selbst war zunächst weder in Frank¬
reich noch in England ein Interesse vorhanden, sich in einen indischen
Krieg zu verwickeln, und so sandte dic französische Regirung einen
Fridcnscpmmissar und rief Dupleir ab. Am Ilten Jan. 1755 schloß
der neue französische Generalgouvemmr mit Saundcrs einen Vertrag
ab, durch welchen beide Nationen der Einmischung in die einheimisch -
indische Politik entsagten, und sich gegenseitig das Recht auf gewisse
'1 Röpell o. o. D. S. 4156. „der Suon <d. t. der TOinisrer) schlier mit den feier¬
lichsten (Stben den iranjefen gtiben unb Sreunbschost; et ttot ihnen im Körnen bei
®ubab jum Unterbaue ibter Teueren bie Prooinzen Mustorbonogur. Giere, Saim
munbrum unb Gbitalole ob, gestörte« ihnen bas Rech», um bie Person bek Subah
eine steibwache zu holten, rersproch. sich keine Ginmischung in bie Lerhättniffe der
Prooinz Äreot zu erlauben unb enbiich in allen StoISangeiegenheiten ben Siot Pusiy'»
einzuholen wie zu befolgen."