180 Großbritannien.
schuldig oder unschuldig ist; da in dem ersten
Fall der Richter ihm blos die Strafe nach
dem Ausspruch des Gesetzes ankuͤndigt. S. de
Lolmee C. ll.
In Schottland wird die Gerechtigkeit auf
gleiche Art verwaltet Die hoͤchsten Gerichts⸗
hoͤfe daselbst sind: ) die Sesion college of
Jaslice das aus einem Praͤsidenten und 14
Lords of the session bestehet. 2) the court of
Fusliciary, das Criminalgericht das aus dem
Lord Justice general und ʒ Richtern bestehet.
3) Das Excheguer dem englischen gleich S.
Chamberlayne lc. S 96. Von allen die⸗
sen großblitannischen Geichten kann an das
Oberhaus appellirt werden
C ——35727—
Finan⸗ Großbritannien gehoͤrt unter die reichsten
ustand, europalschen Staaten und dennoch ist es uͤber⸗
maͤßig verschuldet. Der Koͤnig hat seine be⸗
sondern Revenuͤen.
Nach der letzten Angabe des Finanzministers
im Parlement am n April 785. betrug die
Einnahme des Stasts 10,400,000 Pf. St.
von den Auflagen und also den Betrag der Land⸗
und Malztaxen dazu gerechnet, im Ganzen etwa
13180/0o0 Pf. St. und sie versprachen nach
seinen Angaben zu 5 Million zu wachsen
Diese Einkuͤnfte werden durch unglaublich hohe
und zahlreiche Auflagen erhalten. Die vornehm⸗
sten sind die Landtaxe oder die Abgaben von
Grund⸗