buͤrgerliche Verfassung. 17
Werthe sind: Herzog, Fuͤrst, Markgraf Land⸗
graf/ Burggraf, Graf, Vicomte, Baron oder
Freyherr Dieser hohe so wie der niedrige
Adel ist entweder eerbt oder persoͤnlich erhalten.
Die Geistlichkeit wird in die hohe und nie⸗
drige abgetheilt und nimmt in allen nicht unein—
geschraͤnkten Staaten Theil an der Retierung.
Der Buͤrgerstand hat in allen Laͤndern nicht
gleiche Vorrechte und Beschaffenheit, er nimmt
in einigen derselben Antheil an der Regierung und
ist in andern voͤllig unterworfen
Die Bauren nehmen in einigen Laͤndern An⸗
theil an der Regierung, sind in andern frey und
noch in andern Leibeigen.
10
Alle europaͤische Staaten haben anjetzt eine Kriegs⸗
sehr starke stehende Kriegs macht zu Lande und macht.
zu Wasser.
Die Zahl der in Kriegs eiten zum Kriegsdien⸗
ste gehoͤrigen Menschen betraͤgt mehr als Mil⸗
livn. Diejenigen Maͤchte deren Lage es er⸗
laubt, wenden stets mehr Aufmerksamkeit auf
die Seemacht deren Staͤrke in den neuen Zeiten
sehr gewachsen ist.
Die wichtigsten Landmaͤchte sind; Rus⸗
land, die Pforte, Oestreich Frankteich und
Preußen. Die wichtigsten Seemaͤchte. Eng⸗
land Frankreich, Spanien, die vereinigten
Niederlande, Rusland, die Pforte, Schweden,
Daͤnemarkund Portugall.
gR Die
*
27