Full text: Lehrbuch der Staatskunde der vornehmsten europäischen Staaten

Religions Verfassung. 417 
Eparchien und es haͤngt von dem Willen des 
Monarchen ab, mit welchen Kirchen er sie ver⸗ 
binden will Die Praͤlaten heißen Archijerei. 
Auf sie solgen die Protopopen, Er priester großer 
Staͤdte; auf diese die große Menge der Popen 
und Diaconi. Die Enzbischoͤse und Bischoͤfe 
sind unverheyrathet; die Pfarrer muͤssen noth⸗ 
wendig verheyrathet seya und war an eine 
Jungfer, bey deren a sie ihr Amt ver⸗ 
liehren. 
Die Ordensgeistlichkeit in Rußland ist zahl⸗ 
reich. Man zaͤhlt 179 Moͤnchs und 7 4 Non⸗ 
nenkloͤster und viele von ihnen abhaͤngige klei⸗ 
nere. Die mehrsten folgen der Regel des h. 
Basilius die andern der Regel des h. Anto⸗ 
nius und ihre Lebensart ist aͤußerst strenge. 
Ein Moͤnchskloster wird von einem Archiman⸗ 
driten oder JIgumenen ein Frauenkloster aber 
von einer Jgumenja regiert. Gewoͤhnlicher⸗ 
weise sind nur die Ordensgeistlichen gelehrt. 
Die russische Kirche hat war viele Guͤter, 
aber die russische Geistlichkeit verwaltet sie nicht 
selbst sondern die Regierung hat dazu ein be— 
sonders sogenanntes Oeconomie-Collegium er⸗ 
richtet. Jeder Geistlicher erhaͤlt daraus seinen 
festgesetzten Gehalt. Der Ueberschuß wird zu 
Gnadenpensivnen verwand. S, Buͤschings 
Magazin Th. S ar. Beylagen zum neuver. 
Rußl. Th. 2 
Do Vier⸗
	        
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