Full text: Lehrbuch der Staatskunde der vornehmsten europäischen Staaten

524 Preußen. 
die Kammern haben eine Art von Jusliz von 
der an das Oberrevisionscollegaum appellirt 
wird. Da in einem jeden Processe drey In⸗ 
stanzen zugestanden werden so werden die Sa⸗ 
chen, wenn sie sogleich in der ersten Instanz vor 
ein Obergericht gebracht sind und dieses keine 
2 Senate hat in der zwehten an ein andres 
Obergericht gesand. In der dritten Instan; 
gehet die Appellativn an das geheime Obertri⸗ 
bunal in Berlin aber von dem Tribunal in 
Preußen und den schlesischen Oberamtsregierun⸗ 
gen nur zu Revision, und von der churmaͤrki⸗ 
schen Kammer ver modum commissionis adre- 
quĩsitionem desselben Ein geheimer Staats⸗ 
minister praͤsddirt darin und geheime Obertri⸗ 
bunals⸗Raͤthe sind Beysitzer. Eine besondre 
Gesetzcommission ist in Berlin niedergesetzt in 
zweifelhaften Faͤllen den Sinn der Gesetze zu 
erklaͤren und zu entscheiden. S. Berl. Staats⸗ 
Calend. 138. Das Justidepartement des 
geheimen Staatsraths hat die Aussicht uͤber die 
Justiz im ganzen Staate. Der Großkanzler 
vraͤsidirt darin, und stehet dadurch an der 
Spitze der Verwaltung der Gerechtigkeit. Der 
Proceß hat in den preußischen Staaten eine 
gan; andere Form als in andern Laͤndern in 
den letzten Jahren erhalten. Es sind dabey die 
Privat⸗Advocaten abgeschafft und vom Staate 
besoldete Anwaͤlde oder sogenannte Assistenzraͤthe 
verordnet wobey es doch nachher nachgelassen 
ist, Consulenten als Rechtsbeystaͤnde vor die 
Ge⸗
	        
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