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und Meinung derselben Irrungen. Zwiefalten und Mißbrauch halber zu
Deutsch und Latein in Schrift stellen uud überantworten sollte. Daraus
ist denn nach angenommenem Bedacht und gehaltenem Rat Ew. K. M.
an vergangener Mittwoch vorgetragen worden, daß wir auf unserm Teil
das Unsere in Deutsch und Latein auf heute Freitag übergeben wollen.
Ew. K. M. zu untertänigstem Gehorsam überreichen und übergeben
wir unserer Pfarrherrn, Prediger und ihrer Lehrer, auch unseres Glaubens
Bekenntnis, was und welcher Gestalt sie aus Grund göttlicher heiliger
Schrift in unfern Landen, Fürstentums, Herrschaften, Städten und Ge-
bieten predigen, lehren, halten und Unterricht thun. Wir sind auch gegen
Ew. K. M., unsern allergnädigsten Herrn, in aller Untertänigkeit er¬
bötig , so die andern Kurfürsten, Fürsten und Stände dergleichen zwie-
fache schriftliche Untergebung ihrer Meinung oder Opinion in Latein und
Deutsch jetzt auch thun werden, daß wir uns mit ihren Liebdeu und
ihnen gern bequemen, gleichmäßigen Wegen unterreden und dieselben, so
viel der Gleichheit nach immer möglich. vereinigen wollen, damit unser
beiderseits Vorbringen und Anliegen zwischen uns selbst in Lieb und Gütig¬
keit gehandelt und dieselben Zwiespalten zu einer einigen wahren Religion,
wie wir alle unter einem Christo sind und Christum bekennen sollen,
alles nach Ew. K. M. Ausschreiben und nach göttlicher Wahrheit geführt
werdeu möge: als wir denn auch Gott den Allmächtigen mit höchster
Demut anrufen und bitten wollen, seine göttliche Gnade dazu zu ver-
leihen. Amen. — Wo aber bei unsern Herren, Freunden, und besonders
den Kurfürsten, Fürsten und Ständen des andern Teils die Handlung
dermaßen, wie Ew. K. M. Ausschreiben vermag, unter uns selbst in
Liebe und Gütigkeit nicht gedeihen, noch ersprießlich sein wollte, was
doch an uns in keinem ermangeln soll, wie Ew. K. M. auch gemeldete
unsere Freunde, Kurfürsten, Fürsten und Stände aus nachfolgenden unser
und der unfern Bekenntnis gnädiglich, freundlich und genugsam werden
zu vernehmen haben. — Nachdem denn Ew. K. M. vormals Kurfürsten,
Fürsten und Stände des Reiches gnädiglich zu verstehen gegeben, daß
Ew. K. M. in Sachen, unsern heiligen Glauben belangend, beschließen
zu lassen, aus Ursachen, so dabei gemeldet, nicht gemeinet, sondern bei
dem Papst um ein Konzil mit Fleiß nachsuchen und Abhaltung thun
wollten, und vor einem Jahre auf dem letzten Reichstage zu Speier,
vermöge einer schriftlichen Instruktion dies unter andern haben vortragen
und anzeigen lassen, und weil sich aber diese Sachen zwischen Ew. K. M.
und dem Papst zu christlichem Verstände schicken, so erbieten gegen Ew.
K. M. wir uns hiermit in aller Unterthänigfeit, und zum Überfluß in
berrührtem Fall, ferner auf ein solch gemein, frei, christlich Konzil,
darauf auf allen Reichstagen geschloffen, an welches wir auch von wegen
dieser großwichtigsten Sachen in rechtlicher Weife und Form verschiedener
Zeit berufen und appelliert haben, der wir hiermit nochmals anhängig
bleiben und uns durch diese oder nachfolgende Handlung nicht zu be¬
geben wissen, davon wir hiermit öffentlich bezeugen und protestieren.
Und sind das unsere und der Unseren Bekenntnis, wie unterschiedlich von
Artikeln zu Artikeln hernach folget. weinn#:on.
4. Nürnberger HeltgioiiefricZic. (1532.)
Wir, Karl V., entbieten allen und jeglichen Kurfürsten, Fürsten ?e.
unsere Freundschaft, Gnade und alles Gute . . . Dieweil sich im heiligen
römischen Reich deutscher Nation merkliche große Irrungen, Zwietracht
und Beschwerungen des Glaubens und der Religion halber zugetragen