Full text: [Teil 2 = 7. u. 8. Schulj, [Schülerbd.]] (Teil 2 = 7. u. 8. Schulj, [Schülerbd.])

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bewaffnete trugen damals wie auch nachher eiserne Helme auf dem Haupte, 
die Brust war' umkleidet mit einem Wams, d. h. einem dichten leinenen oder 
hänfenen oder aus anderem Stoffe zusammengenähten Kleidungsstücke, und 
darüber legte man einen Panzer oder ein Panzerhemd an, das aus eisernen 
dicht schließenden Ringen zusammengesetzt und Pfeilschiissen undurchdringlich 
war. Ein also Bewaffneter zu Roß zerstreute leicht hundert unbewaffnete 
Menschen. Solche Schwerbewaffnete saßen nämlich auf hohen starken Rossen, 
und auch diese waren wieder belegt mit einer Panzerdecke, aus eisernen 
Ringen zusammengefügt. Dann hatten die Reiter auch noch eiserne Bein¬ 
schienen und Stiefel und Handschuhe, fast ganz aus Eisen bestehend. Der 
Schild hing für gewöhnlich an einem Riemen am Halse nieder, die Lanze 
trug der Ritter in der Hand, konnte sie aber auch am Sattel befestigen, daß 
sw gerade aufstand. 
Heinrich ermutigte nun die Seinen, sich wieder auf solche Weise aus¬ 
zurüsten. Er ordnete aber an, daß nur der älteste der Söhne eines Vaters 
beim Heere sein müsse, und darum sprach er auch nur dem ältesten beim 
Tode des Vaters das Heergewäte, d. i. die Kriegskleidung, Kriegsrüstung 
Zu. Wie die Gerade, d. i. der Schmuck und der Zierat der Frauen, sich nur 
"ererben konnte auf Frauen und Frauenstamm, so konnte das Heergewäte, 
ursprünglich Pferd, Schwert und Kriegsgewand, nur übergehen auf Mannes¬ 
stamm und Schwertmage^), zunächst also auf den ältesten Sohn. Darum 
erließ er aber nicht den anderen Söhnen den Kriegsdienst aus alle Fälle, 
sondern gebot vielmehr allen die Übung der Waffen. Viele glauben, daß er 
bie Turniere eingeführt habe, das ist die Art der Kriegsspiele, in denen auf 
einem bestimmten, von Schranken rings umschlossenen Platze je zwei wohl¬ 
bewaffnete Ritter mit eingelegter Lanze auf einander rannten und also ihre 
Kraft und Übung zu gleicher Zeit erprobten. Dieser Sage gemäß erzählen 
"ns einige auch 'die Gesetze, welche der König und seine Großen selber bei 
diesen Turnieren festgesetzt haben sollen.. Das erste Gesetz schlug Heinrich 
selber vor: es sollte kein Gottloser zu diesem Ritterspiele zugelassen werden; 
das andere der Pfalzgraf Konrad: kein Friedensstörer diirfe mitkämpfen; 
das dritte der Herzog von Franken: Überläufer und Verräter müßten fern 
bleiben; das vierte der Herzog von Schwaben: Frauenkränker sollten aus¬ 
geschlossen sein; das fünfte der Herzog von Bayern: kein Meineidiger oder 
sonst Beschotterter diirfte herzunahen. Also wurde ein Gesetz nach dem 
"nderen festgesetzt, und des Königs Geheimschreiber Philipp schlug das zwölfte 
"or, daß kein Edler, der mitkämpfen ivolle, sich mit Handel und Gewerbe 
abgeben dürfe, die Adelsprobe aber solle erwiesen werden durch vier Ahnen. 
Wenn aber auch Heinrich durch das Anfeuern der Deutschen zum 
Reiterdienste die Grundlage des Ritterwesens ebenso gelegt hat, wie die des 
wittelalterlichen Städtewesens, so ist doch nicht wahrscheinlich, daß gleich 
anfangs die Turniere ganz so gehalten worden sind, lute sie sich in und 
"ach den Kreuzzügen ausgebildet haben. Die Bedeutung des Wortes 
') Der Mage — altertümlicher Ausdruck für Seitenverwandter. Vgl. Magd. 
Ter Schwertmage — ein männlicher S., dessen Abzeichen das Schwert ist; der 
^pillmage — ein weiblicher S. mit dem Abzeichen der Spindel — Spille.
	        
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