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Versunken in tiefes Linnen,
Wird ihr das Herz so schwer
Und ihre Tränen rinnen:
„So einer war auch er!" Arno yoiz
177. Won den Werhcherungen.
Wenn in früherer Zeit ein armer Hausbesitzer sein Haus durch
Brandunglück verlor, so zog er oft monatelang im Lande umher um sich
Gaben zum Aufbau eines neuen Hauses zu erbetteln. Wenn dem Bauern
die Hoffnung der Ernte in wenigen Minuten durch einen Hagelschlag
vernichtet wurde, so war er nicht selten genötigt Schulden zu machen.
Gar mancher ist durch Brand und Hagelschlag an den Bettelstab gekommen.
Um die bittern Folgen solcher Übel und anderer Unglücksfälle ab¬
zuwenden, soweit dies dem Menschen möglich ist, sind Versicherungen
aller Art eingerichtet: Feuer-, Hagel-, Vieh-, Transport-, Lebensver¬
sicherungen u. s. w.
Die Feuerversicherung ist wohl zu unterscheiden in die staatliche
Brandversicherung, die bei einem Brande den Gebäudeschaden ver¬
gütet, und in die Privat-Mobiliarversicherungen, die den Verlust der
Hausgeräte, Kleider, Futtervorräte u. s. w. entschädigen. Wer sich in
eine solche Mobiliarversicherung aufnehmen lassen will, gibt dem Ver¬
treter der Anstalt den Geldwert seiner Mobilien an und zahlt als Prämie
einen gewissen Betrag im voraus, der dann jedes Jahr wieder zu leisten
ist. So kann man sich mit kleinen, leicht aufzubringenden Zahlungen
gegen solche unvorhergesehene Gefahren sichern und doch tun es viele
Leute nicht. Es ist daher ganz gut, wenn der Staat einen gewissen
Zwang ausübt, daß die Hausbesitzer wenigstens die Gebäude bei der
Kgl. Brandversicherungsanstalt versichern lassen. Durch eine staatliche
Hagel- und durch eine Viehversicherungsanstalt ist den Ökonomen eben¬
falls Gelegenheit gegeben sich vor Schaden zu bewahren. Möge keiner
versäumen sich rechtzeitig versichern zu lassen!
Auch für jene Leute, die kein Vermögen besitzen, sondern nur auf
bte Arbeit ihrer Hände angewiesen sind, bestehen Versicherungen, die
in Krankheit und im Alter oder nach dem Tode sehr wohltätig wirken.
So gibt es allerlei Hilfskassen, z. B. Krankenkassen, Leichen- oder Sterbe¬
oereinskassen, Unfall- und Lebensversicherungen u. s. w., und niemand
sollte es unterlassen durch den Beitritt zu solchen Hilfskassen oder Ver¬
sicherungen für sich und die Seinigen Vorsorge zu treffen für Zeiten der
Erwerbsunfähigkeit oder für den Fall eines frühen Todes.
Oberps Leseb.