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anstellten gibt es auch Posthilfsstellen. Die Leiter der Postämter erster
Klasse heißen P o st d i r e k t o r e n, die der zweiten Klasse P o st m elfter
und die dritter Klasse Po st Verwalter.
1. Aufschrift der Postsendungen.
Der Bestimmungsort und der Empfänger müssen so genau be¬
zeichnet sein, daß jeder Ungewißheit vorgebeugt wird. Nur bei ge¬
wöhnlichen Briefpostsenduugen mit dem Vermerk „postlagernd" darf
statt des Namens des Empfängers eine Angabe in Buchstaben oder
Ziffern angewendet werden.
Bei Postsendungen nach Ortschaften ohne Postanstalt ist außer
dem eigentlichen Bestimmungsorte noch die Postanstalt anzugeben, von
der ans die Bestellung der Sendung an den Empfänger bewirkt wird.
Wenn der Bestimmungsort zwar eine Postanstalt hat, aber nicht zu
den allgemein bekannten Orten gehört, so ist seine Lage noch näher
zu bezeichnen.
Auf Sendungen nach größeren Orten ist die Wohnung des
Empfängers nach Straße, Hausnummer und Stockwerk anzugeben.
Bei Sendungen nach Berlin muß außerdem der Postbezirk (N., 0.,
SW. u. s. w.), in dem die Wohnung des Empfängers liegt, ver¬
merkt werden.
Bei gleich- und ähulichlautenden Orten ist der Bestimmungsort
durch Zusätze näher zu bezeichnen.
Die Aufschrift auf Sendungen ins Ausland schreibt man, wenn
möglich, in der Sprache des betr. Landes, wenigstens aber in lateinischen
Buchstaben.
Sendungen an Soldaten aufwärts bis zum Feldwebel tragen,
wenn Portosreiheit oder -Ermäßigung beansprucht wird, den Vermerk:
„Soldateubries. Eigene Angelegenheit des Empfängers." Durch Ver-
inittluug des Marine-Postbureaus in Berlin werden Sendungen be¬
fördert an Personen der Schiffsbesatzung deutscher Kriegsschiffe außer¬
halb Deutschlands. Die Aufschrift enthält außer der genauen Be¬
zeichnung des Empfängers den Namen des Schiffes und die Bemerkung:
„Durch Vermittlung des Mariuepostbureaus in Berlin."
2. Briefe.
Höchstgewicht 250 g. Das Porto für frankierte Briefe beträgt bei
einem Gewichte bis ztt 20 g nach Deutschland, den deutschen Schutz¬
gebieten, Österreich-Ungarn und Nordamerika bei direktem Schiffsverkehr
10 4, bei einem Gewicht über 20 g 20 4- Für unfrankierte Briefe
kommen hierzu noch 10 4 Portozuschlag. Briefe an Einwohner im Orts¬
oder Landbestellbezirk des Aufgabeortes kosten frankiert 5 4r unfrankiert
10 4- Gewöhnliche Briefe an Soldaten werden bis zu 60 g portofrei
befördert, wenn sie die im vorigen Abschnitt angegebene Bezeichntiug tragen.
Die durch Vermittlung des Marine-Postbureaus versandten Briefe
kosten bis zu 60 g 10 4- Für Briefe mit Zustellungsurkunde werden
erhoben: das gewöhnliche Porto, eine Zustelluugsgebühr von 20 4
und das Porto von 10 4 für die Rücksendung der Zustellungs-
Schanze, Lc^buch. 12. Ssufi. 35