fullscreen: Die Alte Geschichte (Theil 1)

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Dieser König war der eigentliche Begründer der römischen Staats- 
Verfassung. Wie Solon zu Athen, so bestimmte auch er hier die Rechte 
und Pflichten aller Bürger nach dem Vermögen. Er ordnete deshalb 
fünf Vermögensklassen an. In die erste Klasse wurden die Bürger 
eingeschätzt, die wenigstens 100,000 As, etwa 2300 Thaler nach un¬ 
serem Gelde, besaßen. Sie hießen vorzugsweise Classici , und hiervon 
bedeutet noch bei uns der Ausdruck „Klassisch^ das Ausgezeichnete 
und Vorzügliche. Zu jeder der folgenden Klassen war ein verhältniß- 
mäßig geringeres Vermögen zureichend. Die zweite Klasse mußte 
75^000, die dritte 50,000, die vierte 25,000, die fünfte 12,500 As 
im Vermögen haben. 
Die Klassen theilte er wieder in verschieden viele, an Kopfzahl sehr 
ungleiche, Centurleu oder Kompagnien, jede mit einem Centurio oder 
Hauptmann an der Spitze. Die erste Klasse, in welcher die reichsten 
und vornehmsten Bürger, enthielt allein 80 Centurien an Fußvolk, 
dazu kamen 18 Reitergeschwader; die vier folgenden Klassen umfaßten 
zusammen 90 Centurien und dazu kamen noch außerhalb der Klassen 
vermuthlich 5 andere Centurien ärmerer Leute, so daß die ganze Zahl 
der Centurien sich auf 193 belief. Nach der Stellung nun, die jeder 
einzelne Bürger in dieser Eintheilung einnahm, richtete sich auch seine 
Stellung und Bewaffnung im Kriege, die Höhe seiner Steuern, und 
sein Antheil am Stimmrechte in der Volksversammlung. Im Kriege 
diente Jeder auf eigene Kosten. Die erste Klasse bildete die Schwer- 
bewaffneten. Jede der folgenden Klassen war immer im Verhältnisse 
zu der vorgehenden leichter bewaffnet; die Aermsten, die s. g. Pn>leta- 
der, blieben von allem Kriegsdienste ausgeschlossen, oder wurden'doch 
nur im Nothfalle als Landsturm aufgeboten. Die Reiterei, welche bis- 
her nur aus Patriciern genommen worden war, war durch Aufnahme 
reicher Plebejer von sechs auf achtzehn Geschwader gebracht, und jeder 
Reiter oder Ritter erhielt ein Pferd auf Staatskosten. So ward der 
Rang bestimmt, den Jeder bei dem zu leistenden Kriegsdienste einnahm, 
und eine Verschmelzung der alten und neuen Bürgerschaft eingeleitet. 
Auch war den Plebejern oder Neubürgern, deren Zahl und Wohl- 
stand bereits bedeutend herangewachsen war, und unter denen sich viele 
befanden, die in ihrer besiegten Heimath selbst zu den edeln Geschlechtern 
gehört hatten, ein angemessener Antheil an der Staatsregierung bewil- 
ligt. Die Abstimmung über alle öffentlichen Angelegenheiten geschah
	        
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