Object: Deutsche Landes- und Provinzialgeschichte

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hatte anfangs nicht das Gehässige an sich, welches wir mit demselben zu 
verbinden pflegen: Omnes autem et habentur et dicuntur tyranni, 
qui potestate sunt perpetua in ea civitate, quae libertate usa est 
(Com. Nepos, Milt. c. 8). Erst die spätere Tyrannis im 4. Jahr¬ 
hundert v. Chr., als deren Vertreter namentlich die beiden Dionysius in 
Syrakus gelten, zeigt sich als eine grausame Willkürherrschaft. 
In Koriuth, Athen, Argos, Megara (Theagenes), auf Samos (Poly- 
krates, 565—522), Naxos, in Milet, Mytilene, Sybaris, Syrakus ((Mo, 
Hiero), also gerade an den Orten, wo die Nähe des Meeres durch den 
gesteigerten Handel und Verkehr im Volke Wohlstand und Selbstgefühl erzeugt 
hatte, entstanden auf diese Weise Tyrannenherrschaften. Aufgelöst wurden 
die Tyrannenherrschaften auf dem Festlande meistens durch die Spartaner, 
die geborenen Vertreter der aristokratischen Staatsform. Sie wurden also 
nicht vom Volke, sondern vom Adel und seinem Beschützer, Sparta, gestürzt. 
Indes war die Tyrannis meistens nicht von langer Dauer; am 
längsten, nämlich 76 Jahre, bestand sie in Korinth. Hier stürzte Kypselus 
(657 — 627), welcher mütterlicherseits mit dem Geschlecht der Bacchiaden 
verwandt war, die Adelsherrschaft und dehnte seine Macht bis nach Anak- 
torium, Leukas und Korcyra aus. Sein Sohn Periander (627—584) 
war ein Freund der Künste (Arlon) und schmückte die Stadt mit Herr- 
lichen Bauwerken. Er hob die bei den Dorern üblichen öffentlichen Mahl- 
zeiten der Bürger auf und beschränkte den überhand nehmenden Luxus. 
Gegen Ende seiner Regierung verlor er durch seine Härte gegen den Adel, 
welchen er auf den Rat des Tyrannen Thrasybülus von Milet aus- 
zurotten suchte, die Gunst seiner Mitbürger. Sein Nachfolger war sein 
Bruderssohn Psammetichus, welcher nach dreieinhalbjähriger Regierung 
durch eine Verschwörung des Adels gestürzt wurde (581). 
5. Die Demokratie. Unter der Tyrannis hatte das Volk seine 
Rechte so erweitert, daß der Sturz derselben doch nicht dem Adel, sondern 
dem Volke zu gute kam. So entwickelte sich die Demokratie, d. h. eine 
Verfassung, in der jeder Bürger gleiche staatliche Rechte und gleichen 
Anteil an der Verwaltung des Staates hatte. Indes war die ältere 
Demokratie nicht auf dieser breiten Grundlage allgemeiner staatlicher 
Gleichberechtigung angelegt. Im ganzen wurde zuerst der Grundsatz 
festgehalten, daß der reichere Bürger größere Pflichten für den Staat 
übernehmen und demnach auch größere Rechte haben müsse, ein Grund- 
satz, durch den die Bevorrechtigung des Geburtsadels gebrochen wurde 
(Timokratie). Die Ämter wurden in der älteren Demokratie durch 
Wahl, nicht durch das Los vergeben; erst in der späteren Zeit wurde 
der Grundsatz einer allgemeinen Gleichheit geltend. Seitdem bei der
	        
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