Full text: Lehrbuch der Alten Geschichte

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§ 75. Die Bertreibung der Könige 510. 
zur Regierung gekommen (Sage von seiner ruchlosen Gattin Tullia, der 
älteren Tochter des Servius). Er begründete den Kapitolinischen Tempel 
zu Ehren des Jupiter, regierte aber, ohne den Senat und die Volks- 
Versammlung zu berufen, sehr tyrannisch und drückte das Volk durch 
Frondienste und Kopfsteuern. 
§ 75. 
Die Vertreibung der Könige 510. 
Die Vertreibung der Tarqninier — sie ist auf dasfelbe Jahr an- 
gefetzt, in welchem die Pisiftratiden aus Athen verdrängt worden waren — 
foll endlich wegen neuer Frevel erfolgt fein, welche die Söhne des Tar- 
quiuius gegen patricifche Familien begangen hatten (Erzählung von 
Lucretia, der Gattin des Collatinns, und deren Selbstmord). 
Die spätere Sage hat, offenbar zu Gunsten der regierenden Patricier, mancherlei 
Gewalttätigkeiten des letzten Königs erfunden oder vergrößert dargestellt, um 
dadurch die Notwendigkeit der Königsaustreibung zu begründen. An die Spitze 
des Aufstandes sollen sich Brutus und Collatinus gestellt haben, welch beide auch 
als die ersten Konsuln der neuen Republik genannt werden. Die verbannten Tar- 
quinier flüchteten sich zu den Etruskern .nach Tarquinii). Ihr Grundbesitz wurde 
dem Kriegsgott Mars geweiht und Campus Martius geheißen (künftighin der 
große Ring- und Exerzierplatz der Römer). 
C. Die Herrschaft der patricier 509—567. 
§ 76. 
Die Republikanische Staatsordnung. 
1. I)as Konsulat. An die Stelle des Wahlkönigtums war eine 
aristokratische Republik getreten. An der Spitze des Staates. standen 
zwei auf Jahresdauer gewählte Koufuln, welche, monatlich abwechselnd, 
das Herrscheramt, das sogenannte Imperium, zu führen hatten. 
Über die Verteilung der sonstigen Amtspflichten (wie Heeresleitung und Kriegs- 
führung) einigten sich beide durchs Los oder durch Verabredung. Dem amtierenden 
Konsul schritten zwölf Viktoren (oder Amtsdiener) voran, welche die Fascen, Ruten¬ 
bündel mit einem Beile, trugen. 
2. Z>ie Diktatur. In Fällen öffentlicher Gefahr konnte das 
Doppelkonfulat durch das monarchische Regiment eines einzigen, auf fechs
	        
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