Das II. Cap, von den vereinigten Niederlanden. i6z
also, daß sie fast alle Religionen dultet, wenn nur der Hand¬
lung kein Eintrag geschieht.
§- VI.
Von der Regierung.
Die österreichischen Niederlande werden durch einen
Statthalter beherrschet, welcher zu Brüssel seinen Sitz hat,
und der Herzog Carl Alexander von Lothringen ist. Der¬
gleichen Statthalter auch in den französisch - und preusischen
Niederlanden sind. Allein Holland ist eine freye Republic,
welche vermöge des Bundes 1579. aus VH. Provinzen be¬
stehet, davon eine jede nach ihrem hergebrachten Rechte und
Einrichtung regieret wird. Diese Provinzen schickewgewisse
Deputirte nach dem Haag, welche Ihro -Hochmögenden,
die Herren Generalstaaren der vereinigten Niederlande,
genennet werden, dessen Präsident der Generalerbstacchal-
rer ist. Seit 1747. ist diese Würde auch auf das weibliche
Geschlecht vest gesetzet worden. Gegenwärtig begleitet die¬
se Würde Prinz Wilhelm V. aus dem Hause Nassauora-
nien, unter der Vormundschaft seiner Frau Mutter / Anna.
Ec ist geb. den 8. Merz 1748.
§. VII.
Von der Macht und Einkünften.
Die Einwohner der österreichischen Niederlande haben
Vestungen genug: Allein ihre Macht kommt auf ihren Besi¬
tzer an, der jetzo mächtig genug, da es das Haus Oesterreich
ist. Die Holländer haben zur Friedenszeit ungefähr 35000.
Mann auf den Beinen, und zur See etliche 30. Kriegsschif¬
fe. Ihre Armee bestehet insgemein aus vielen Ausländern,
weil ihre Landeskinder lieber zur See, als zu Lande, dienen.
Die Einkünfte der Niederlande sind sehr wichtig. Nur
helfen selbige Oesterreich nicht gar zu viel, weil es gar zu viel
auf derselben Erhaltung verwenden muß. Die Holländer
haben die Accise, den Zoll und die Vermögenssteuer, welches
drey unerschöpfliche Üvellen sind.
§. VIII.
Von Den Münzen.
In den österreichischen und französischen Niederlanden
gilt das teutsche und französische Geld. In Holland aber
hat man eigene Münzen, welche sind;
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