Full text: Gewerbe- und Bürgerkunde für Fortbildungsschüler

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haften ber Genossenschaft und ihren Gläubigern; diese 
können sich bis zu ihrer vollen Befriedigung an jeden Genossen halten. 
2. Eingetragene Genossenschaften mit beschränkter 
Haftpflicht. (E. G. m. b. H.) Bei diesen Genossenschaften ist 
die Haftpflicht beschränkt ans den Geschäftsanteil, d. h., ein jeder 
Geschäftsanteil ist für einen gewissen Betrag, der die Höhe des 
Geschäftsanteils nicht übersteigen darf, haftbar. Für die einzelnen 
Mitglieder richtet sich die Höhe der Haftsumme nach der Zahl der 
Geschäftsanteile. (Ein Mitglied kann mehrere Geschäftsanteile 
erwerben.) Die Genossen haften auch der Genossenschaft 
und den Gläubigern gegenüber; ein Gläubiger kann jeden 
Genossen bis zur Höhe der Haftsumme verpflichten. 
3. Eingetragene Genossenschaften mit unbeschränkter 
Na chs ch ußp flicht. (E. G. m. u. N.) Ein Genosse kann nur einen 
Geschäftsanteil erwerben. Er hastet mit seinem ganzen Vermögen 
und kann von der Genossenschaft zu Nachschüssen bis zur Be¬ 
friedigung aller Gläubiger herangezogen werden. Diese Haftpflicht 
erstreckt sich auch noch auf diejenigen Mitglieder, die bereits 1 */2 Jahre 
ausgetreten sind. 
Alle Genossenschaften einer Gemeinde werden nach Zweck (Statut), 
Vorstand und Mitgliedern in das Genossenschastsregister des zu¬ 
ständigen Amtsgerichtes eingetragen. 
Die Genossenschaften sind Segens anst alten im 
wahren Sinne des Wortes. Sie haben schon manchen Schwachen 
stark gemacht, manchen Sinkenden vor dem Untergange bewahrt. — 
Die Betriebsform der Zukunft ist der Großbetrieb. Aber nicht jeder 
Geschäftsmann hat die Mittel zur Errichtung eines Großbetriebes. 
Schaltet er ein Stück Großbetrieb in seinen Kleinbetrieb ein, 
gerade an schwacher Stelle, dann findet er Kräftigung und Förderung 
in einer Weise, wie er sie aus eigenem Vermögen nicht zu finden 
vermag. 
XIII. 
Der Scheck. 
Wesen: Der Scheck ist eine Anweisung auf ein Bankhaus, die 
bei Vorzeigen (bei Sicht) zahlbar wird. 
Bankguthaben: Wer mit einem Bankhause in Scheckverkehr 
treten will, hinterlegt ein Guthaben, das ihm verzinst wird und 
über welches er jederzeit verfügen kann. Die Neichsbank verzinst
	        
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