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Ammianus Marcellinus und Eusebius
4. Jahrh.), sowie die Gesetzessammlungen der
Juristen der Kaiserzeit. Als neuere Sammlun-
gen und Werke sind Mommsens: Corpus
inscriptionum Latinarum und dessen
„römische Geschichte“ 5. Band zu nennen.
Octavian legte im Jahre 27 seine Macht ‚Ordnung
« a : . * . des Staates
nieder und begründete im Vereine mit Mäcenas auren
und Agrippa eine neue Staatsordnung: die 9tavian.
Diarchie, in welcher die Gewalt zwischen
Herrscher und Senat geteilt erschien. Octavianus
nannte sich Princeps, Imperator und
Augustus. Das Principat sicherte dem
Reiche eine lange Friedenszeit. Stützen seiner
Macht waren die prokonsularische und
tribunizische Gewalt. Erstere unterstellte
ihm das Heer. Dieses bestand aus 25 Legionen
‚über 200.000 Mann), welche 5'/, Millionen An
zu überwachen hatten. Daher war eine großzügige
Angriffspolitik ausgeschlossen und Augustus be-
gnügte sich damit, dem Reiche natürliche
Grenzen durch Flüsse (Rhein, Donau), den
Atlantischen Ozean und die Wüste (Sahara) zu
schaffen. In Italien standen die Prätorianer-
kohorten unter den beiden Präfekten
praetorio), die Stadtmiliz unter dem Prae-
fectus urbi und die Cohortes vigilum
unter dem Praefectus vigilum. Eine Flotte
mit den Standorten Misenum und Ravenna
für den Westen und Alexandria und Seleu-
cia für den Orient entstand. Über sie verfügte
der Imperator.
Die tribunizische Gewalt sicherte dem
Inhaber die Unverletzlichkeit (maiestas,
und das schrankenlose Vetorecht. Dann
erhielt der Herrscher noch verschiedene Eir-
zelnrechte: er konnte die Beamten ernennen,
Villgrattner, Geschichte des Altertums, %