Volltext: Repetitorium der Geschichte des Altertums

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Ammianus Marcellinus und Eusebius 
4. Jahrh.), sowie die Gesetzessammlungen der 
Juristen der Kaiserzeit. Als neuere Sammlun- 
gen und Werke sind Mommsens: Corpus 
inscriptionum Latinarum und dessen 
„römische Geschichte“ 5. Band zu nennen. 
Octavian legte im Jahre 27 seine Macht ‚Ordnung 
« a : . * . des Staates 
nieder und begründete im Vereine mit Mäcenas auren 
und Agrippa eine neue Staatsordnung: die 9tavian. 
Diarchie, in welcher die Gewalt zwischen 
Herrscher und Senat geteilt erschien. Octavianus 
nannte sich Princeps, Imperator und 
Augustus. Das Principat sicherte dem 
Reiche eine lange Friedenszeit. Stützen seiner 
Macht waren die prokonsularische und 
tribunizische Gewalt. Erstere unterstellte 
ihm das Heer. Dieses bestand aus 25 Legionen 
‚über 200.000 Mann), welche 5'/, Millionen An 
zu überwachen hatten. Daher war eine großzügige 
Angriffspolitik ausgeschlossen und Augustus be- 
gnügte sich damit, dem Reiche natürliche 
Grenzen durch Flüsse (Rhein, Donau), den 
Atlantischen Ozean und die Wüste (Sahara) zu 
schaffen. In Italien standen die Prätorianer- 
kohorten unter den beiden Präfekten 
praetorio), die Stadtmiliz unter dem Prae- 
fectus urbi und die Cohortes vigilum 
unter dem Praefectus vigilum. Eine Flotte 
mit den Standorten Misenum und Ravenna 
für den Westen und Alexandria und Seleu- 
cia für den Orient entstand. Über sie verfügte 
der Imperator. 
Die tribunizische Gewalt sicherte dem 
Inhaber die Unverletzlichkeit (maiestas, 
und das schrankenlose Vetorecht. Dann 
erhielt der Herrscher noch verschiedene Eir- 
zelnrechte: er konnte die Beamten ernennen, 
Villgrattner, Geschichte des Altertums, %
	        
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