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Alle öffentchen und Privatunterrichts- und Prziehungsanstalten
nimmt der Staat unter seine Aufsicht.
Die Freiheit der Meinungsäuberung ist das Recht jedes Preuben.
Aufforderungen zum Ungehorsam gegen Gegetz und Obrigkeit, Verbreitung
erdichteter oder entstellter Tatsachen, um Staatseinrichtungen verächtlich
zu machen, Beleidigungen, Verrat von gtaatsgeheimnissen, Gotteslãsterung,
Verbreitung von unzüchtigen Schriften und Bildern werden bestraft.
Das Briefgeheimnis ist unverletzlich.
Dasg Recht des Aufenthaltes in jedem deutsohen Bundesstaat ist ge-
währt — Preizügigkeit. Die Gomeinde ist zur Abweisung eines An-
Aehenden nur dann befugt, wenn sie nachweisen kann, daß derselbe nicht
mcicende RKrafto besitæt, um sich und den Seinigen den notdürftigsten
Unterhalt zu verschaffen. Besorgnis vor künftiger Verarmung berechtigt
die femeinde nicht zur Zurückweisung.
Der Genub der bürgerlichen Phrenrechte wird jedem Staats-
angehörigen gewahrleistet; nur infolge strafbarer Handlungen können sie
baannt werden. Ans Vaterland, ans teure, schlieb' dĩch an!
h Die eclehren der Untertanen.
Den Rechten eines Staatsbürgers stehen auch Pflichten gegenüber.
Überlege: Vom Monhl des Staates jst das eigene Wohl abhängig.
Jdermann sei untertan der Obrigkeit.
Aufforderung zum Ungehorsam ünd der aktive Widerstand gegen
den Beamten, welcher in rechtmabiger Weise sein Amt ausũbt, ist straf-
bar. Und dieser Gehorsam wird sich zu einem freiwilligen und freu—
digen erheben, wenn du dür alle gegnungen der gtaatsangehõörigkeit noch
ceinmal klar machst, wenn du an die Fürsorge der Landesfürsten für ihre
Untertanen, besonders für die Arbeitor und Schwachen denkst. Was die
Aohbenzollernfürsten in hoher Begabung, seltener Pflichttreue
Ind unermüdlicher Schaffenskraft zum Wohle des Volkes
geplant und erreicht haben, mußt du dir immer recht vorhbalten,
ud du wirst allezeit in Liebe und Treue zu deinem Landesvater stehen
nd für das Wohl des Vaterlandes gern eintreten.
Dasgelbe mub von dir die Entrichtung von Steuern fordern — weise
die Notwendigkeit dieser nach! (VWir zahlen direkte Steuern: Grund-
Pinkommen-, Gewerbe- und Prhscuaftssteuern, und indirekte Abgaben in
den Zöllen und Verbrauchssteuern.)
Joder Deutsche ist wehrpflichtig und kann sich in dieser Aus-
übung nicht vertreten lassen.
„PEnkel mögen kraftvoll walten
Schwererrungnes zu erhalten.“
Auch zur Übernahme von Ehrenämtern — nenne solchel — ist jeder
verpflichtet.
Die Wehrpflicht beginnt mit dem vollendeten 17. und dauert bis
zun vollendeten 45. Lebensjahre. die zerfllt in die eigentliche aktive
Dienstpflicht und in die Landsturmpflicht.