Full text: Lehr- und Lesebuch für ländliche Fortbildungsschulen

Bz. Gemeinschaftsleben. 
Immer strebe zum Ganzen, und kannst du selber 
kein Ganzes werden, als dienendes Glied schließ an 
ein Ganzes dich an! Schiller. 
Das ist der größte Vorteil für die Menschheit, 
daß jeder für die andern alles thue 
und jeder von den allen es empfange. 
Wie wenig bringt der GEinzelne dem Ganzen, 
wie viel empfüngt der GEinzelne von allen! 
Schefer. 
1. Die Familie. 
100. 
Die Familie ist die erste und innigste Gemeinschaft, in der wir 
leben. Sie ist der Ausgangspunkt aller menschlichen und ge— 
schichthichen Entwicklung, die Grundlage des Staates und 
der eigentliche Sitz des persönlichen und Gemeinwohles. 
Die Familie ist darum von dem Schöpfer durch den Naturtrieb be— 
gründet, von der Kirche geheiligt und von dem Staate geschützt und gefestigt. 
Die Familie beginnt mit dem Ehebunde zwischen Mann und Weib 
und erweitert sich durch die Geburt von Kindern, in manchen Fällen auch 
durch die Aufnahme von Großeltern, die den eigenen Familienhaushalt 
aufgegeben haben, und sonstiger Verwandten, welche keinen eigenen Haus— 
halt besitzen, sowie durch die Annahme von Dienstboten, Gesellen und 
Lehrlingen. Somit umschließt die Familie ein dreifaches, durch Religion 
und Staatsgesetz) geregeltes Gemeinschaftsverhältnis, 
1) zwischen Mann und Frau, 
2) zwischen Eltern und Kindern, resp. sonstigen Verwandten, 
3) zwischen Herrschaft und Gesinde. 
4) Das Verhältnis zwischen Mann und Frau, der Ehe— 
bund, wird geschlossen nach dem Gesetze des Staates vor dem zuständigen 
Standesbeamten, nach der Ordnung der Kirche vor dem Geistlichen, welchem 
Braut oder Bräutigam angehören. Ehen zwischen Christen und Nichtchristen 
) Sämtliche Gesetzesbestimmungen sind dem neuen bürgerlichen Gesetzbuche 
entnommen. 
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