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Dritter Zeitraum.
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England u, die
Begründung der
Parlamentsver-
sassung.
Frankreichs Ber-
luste.
Ir^r
In England gelangte unter Eduard III.1) die Anteilnahme
gewisser Volksteile an den Staatsgeschäften zu dem festen Sy-
stem, das sich ohne wesentliche Änderungen bis auf den heutigen Tag er-
halten hat. Die EntWickelung hatte folgenden Gang genommen: schon
in normannischer Zeit hatten die großen Kronvasallen (Barone) und die
hohe Geistlichkeit (Prälaten) eine den König beratende Reichsversamm-
lung (curia regis) gebildet; daneben war durch die Magna Charta (siehe •
S. 103 Anm.) der Gesa mtheitdernnmittelbarenLehenslente
das Recht der Bewilligung außerordentlicher lehensrechtlicher Abgaben ein-
geräumt worden. Da aber eine Vereinigung aller Knights of the Shire
zur Unmöglichkeit wurde, entsandte jede Grafschaft eine bestimmte Anzahl
von „Vertretern"; auch den Städten wurden später solche zugebilligt.
Während anfangs die drei Versammlungen gesondert tagten, vereinigten
sich die Vertreter der „Gemeinschaften" (Grafschaften und Städte) im
House of Commons, dem ..Unterhause", und bildeten mit dem House of
Lords (Barone und Prälaten), dem Oberliauk, das Parlament. Ihm
wurde von Eduard III., da der Krieg gegen Frankreich immer neue
Steuern nötig machte, als Entgelt auch das Recht der Aufsicht über die
S hijU s ausgab en^inaemumt, woraus sich später auch das Gesetz-
^ebuugsrecht entwickelte. Aus dieser Zeit also stammt die englische Par-
lamentsversassung. Gleichzeitig bildete sich innerhalb der Graf-
fchaften und Gemeinden die Selbstverwaltung (Selfgovernment) aus,
und die englische Sprache wurde Staats- und Gerichtssprache. So
begann das englische Volk sich als eine einheitlidje Nation zu fühlen.
Frankreich dagegen mußte erst schweres Mißgeschick und tiefe De-
mütigung erleiden, ehe es einen neuen Aufschwung erlebte. In der furcht-
bareu Schlacht bei Erecv fnw. v. Amiens. 1346), sank die Blüte des
französischen Rittertums dahin2), und zehn Jahre später, in der Schlacht
bei Mauvertuis lbei Poitiers, 1356), geriet sogar Frankreichs König
Johann der Gute in englische Gefangenschaft, von der er sich nur
durch Abtretung der westlichen Hälfte Südfrankreichs und des
von den Engländern eroberten Gebietes von Calais loskaufen konnte.
Große Schwierigkeiten schuf derselbe König seinen Nachfolgern, indem er
1) Das Haus Plantageuet seit Johann ohne Land (s. S. 101 Anm.):
Johann ohne Land +1216 —SHeinrich III, + 1272 — Eduard I. + 1307 - Eduard II. (der
erste „Prinz von Wales") 1 1327 —
Eduard III. f 1377
Der „schwarze Prinz"
Richard II f 1399
Johann v. Saunt,
v. Lancaster
Edmund
Herzog v, York
Heinrich Bolingbroke, Urenkel:
Herzog v. Hereford Eduard IV.
als König Heinrich IV. 1461—1483
1399—1413 (weiße Rose)
(rote Rose) . ,
2) In dieser Schlacht, die wie die folgende durch die sagenhafte Tapferkeit des
Schwarzen Prinzen", des ältesten Sohnes Eduards III. von den Engländern ge¬
wonnen wurde, fiel König Johann von Böhmen, der getreue Schildknappe fran¬
zösischer und päpstlicher Politik. — Daß, bei Crscy zum erstenmale Feuerwaffen
in Tätigkeit getreten seien, ist ein Irrtum.