fullscreen: Von den Anfängen der Germanen bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges : Lehraufgabe der Unterprima (Teil 8)

150 
Dritter Zeitraum. 
/• 
England u, die 
Begründung der 
Parlamentsver- 
sassung. 
Frankreichs Ber- 
luste. 
Ir^r 
In England gelangte unter Eduard III.1) die Anteilnahme 
gewisser Volksteile an den Staatsgeschäften zu dem festen Sy- 
stem, das sich ohne wesentliche Änderungen bis auf den heutigen Tag er- 
halten hat. Die EntWickelung hatte folgenden Gang genommen: schon 
in normannischer Zeit hatten die großen Kronvasallen (Barone) und die 
hohe Geistlichkeit (Prälaten) eine den König beratende Reichsversamm- 
lung (curia regis) gebildet; daneben war durch die Magna Charta (siehe • 
S. 103 Anm.) der Gesa mtheitdernnmittelbarenLehenslente 
das Recht der Bewilligung außerordentlicher lehensrechtlicher Abgaben ein- 
geräumt worden. Da aber eine Vereinigung aller Knights of the Shire 
zur Unmöglichkeit wurde, entsandte jede Grafschaft eine bestimmte Anzahl 
von „Vertretern"; auch den Städten wurden später solche zugebilligt. 
Während anfangs die drei Versammlungen gesondert tagten, vereinigten 
sich die Vertreter der „Gemeinschaften" (Grafschaften und Städte) im 
House of Commons, dem ..Unterhause", und bildeten mit dem House of 
Lords (Barone und Prälaten), dem Oberliauk, das Parlament. Ihm 
wurde von Eduard III., da der Krieg gegen Frankreich immer neue 
Steuern nötig machte, als Entgelt auch das Recht der Aufsicht über die 
S hijU s ausgab en^inaemumt, woraus sich später auch das Gesetz- 
^ebuugsrecht entwickelte. Aus dieser Zeit also stammt die englische Par- 
lamentsversassung. Gleichzeitig bildete sich innerhalb der Graf- 
fchaften und Gemeinden die Selbstverwaltung (Selfgovernment) aus, 
und die englische Sprache wurde Staats- und Gerichtssprache. So 
begann das englische Volk sich als eine einheitlidje Nation zu fühlen. 
Frankreich dagegen mußte erst schweres Mißgeschick und tiefe De- 
mütigung erleiden, ehe es einen neuen Aufschwung erlebte. In der furcht- 
bareu Schlacht bei Erecv fnw. v. Amiens. 1346), sank die Blüte des 
französischen Rittertums dahin2), und zehn Jahre später, in der Schlacht 
bei Mauvertuis lbei Poitiers, 1356), geriet sogar Frankreichs König 
Johann der Gute in englische Gefangenschaft, von der er sich nur 
durch Abtretung der westlichen Hälfte Südfrankreichs und des 
von den Engländern eroberten Gebietes von Calais loskaufen konnte. 
Große Schwierigkeiten schuf derselbe König seinen Nachfolgern, indem er 
1) Das Haus Plantageuet seit Johann ohne Land (s. S. 101 Anm.): 
Johann ohne Land +1216 —SHeinrich III, + 1272 — Eduard I. + 1307 - Eduard II. (der 
erste „Prinz von Wales") 1 1327 — 
Eduard III. f 1377 
Der „schwarze Prinz" 
Richard II f 1399 
Johann v. Saunt, 
v. Lancaster 
Edmund 
Herzog v, York 
Heinrich Bolingbroke, Urenkel: 
Herzog v. Hereford Eduard IV. 
als König Heinrich IV. 1461—1483 
1399—1413 (weiße Rose) 
(rote Rose) . , 
2) In dieser Schlacht, die wie die folgende durch die sagenhafte Tapferkeit des 
Schwarzen Prinzen", des ältesten Sohnes Eduards III. von den Engländern ge¬ 
wonnen wurde, fiel König Johann von Böhmen, der getreue Schildknappe fran¬ 
zösischer und päpstlicher Politik. — Daß, bei Crscy zum erstenmale Feuerwaffen 
in Tätigkeit getreten seien, ist ein Irrtum.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.