Full text: Das Mittelalter (Bd. 2, [Schülerband])

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bemächtigte. Er erhob auch Erbansprüche auf die Krone von Ungarn, 
1491 begnügte sich aber zuletzt im Frieden von Preßburg (1491) damit, 
daß ihm Wladislav die Nachfolge nach dem Aussterben des eigenen 
Stammes zusicherte. 
$ 59. Deutsche Kulturverhältnisse in den letzten Jahrhunderten 
des Mittelalters. 
1. Verfassungsverhältnisse und Rechtspflege 
in Deutschland. 
Die oberste Gewalt im Reiche stand bei dem Kaiser und dem 
Reichstage, zu welchem die Reichsstände zu erscheinen be- 
rechtigt waren. Es gab drei Kollegien der Reichsstände: 1. Das Kur- 
fürstliche mit sieben Mitgliedern; 2. Das Fürstliche mit 149 Mit- 
gliedern (113 geistliche und 46 weltliche); 3. Das Reichsstädtische 
mit 60 Mitgliedern. Im ganzen gab es also am Ausgange des Mittel- 
alters 216 reichsunmittelbare Herrschaften. 
Neben den Habsburgern, deren Besitz der größte war, be- 
standen am Ausgange des Mittelalters noch die Regentenhäuser der 
Wittelsbacher, Wettiner, Welfen und Hohenzollern. 
Die Wittelsbacher waren in zwei Hauptlinien getheilt: die 
kurfürstliche besaß die Rheinpfalz zu beiden Seiten des Rheins mit 
der Hauptstadt Heidelberg und die Oberpfalz im Gebiete der Nab; 
die herzogliche regierte in Bayern. 
Das Haus der Wettiner herrschte in Thüringen und Sachsen, 
Die Kurwürde war bei der Ernestinischen Linie, die ihren Sitz in Witten- 
berg hatte, während das Herzogtum Sachsen mit Leipzig und Dresden 
der Albertinischen Linie gehörte. 7 
Das Hauptland der Welfen waren die Herzogtümer Braun- 
schweig und Lüneburg. 
Die Hohenzollern beherrschten die Mark Brandenburg und 
in Süddeutschland die Fürstentümer Ansbach und Baireuth. 
Außerdem bestanden an größeren weltlichen Fürstentüimern noch 
die Grafschaft Württemberg am oberen Neckar, die Markgrafschaft 
Baden am rechten Ufer des Oberrheins und die Landgrafschaft Hessen 
von der oberen Lahn bis zur oberen Weser. 
Am Ende des 15. Jahrhunderts war die Schweizer Eid- 
genossenschaft tatsächlich schon aus dem Verbande des Reiches 
getreten. 
Seitdem die einzelnen Reichsstände mehr oder weniger zur Landes- 
hoheit gelangt waren, wodurch zwischen. ihren Untertanen und dem
	        
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