Full text: Lehrbuch der Geschichte des Altertums für die unteren Klassen der Mittelschulen

Solons Gesetzgebung. 
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später wurden jährlich neun Archonten gewählt, die sich in die Rechte des 
Königs teilten. Athen war eine Aristokratie geworden. So nennt man eine 
Staatsform, nach welcher der Adel allein Anteil an der Staatsverwaltung 
hat. Die Lage des niederen Volkes (Bauern und Gewerbsleute) wurde jetzt 
um so gedrückter, als die ärmeren Bürger den reichen adeligen Grundbesitzern 
verschuldet waren und, wenn sie ihre Schulden nicht rechtzeitig bezahlten, 
in Schuldknechtschaft verfielen, d. h. Sklaven ihrer Gläubiger wurden, die 
sie sogar ins Ausland verkaufen konn- 
ten. Auch gab es in Athen keine ge- 
schriebenen Gesetze, so daßganzwill- 
kürlich Recht gesprochen wurde. Des- 
halb verlangte das Volk geschriebene 
Gesetze. Der Adel gab dieser For- 
derung wohl nach und beauftragte den 
Archon Drakon mit der Aufzeichnung 
des bestehenden Rechtes, aber Drakons 
Gesetze waren so streng, daß man 
sagte, sie seien mit Blut geschrieben. 
So war selbst auf geringe Vergehen, 
wie z. B. auf das Stehlen von Garten- 
und Baumfrüchten, die Todesstrafe ge- 
setzt. Deshalb erhob sich das Volk, 
worauf der Adel Solon zum Archon 
wählte und mit der Aufgabe betraute, 
eine neue Verfassung des Staates zu 
entwerfen (594 v. Chr.). 
b) Solons Gesetzgebung. So- 
lon (Fig. 21) stammte aus dem Ge- 
schlechte des Kodros. Er war Kaufmann und hatte sich durch weite Reisen 
ins Ausland vielseitige Kenntnisse von Menschen und Staatsverhältnissen 
erworben. Wegen seiner Weisheit und Mäßigung (Wahlspruch: „Alles mit 
Maßr’) erfreute er sich des allgemeinen Vertrauens seiner Mitbürger. Seine 
Gesetze sind wirtschaftlicher und politischer Art, überdies traf er Be- 
stimmungen über Sitte und Erziehung. 
Die Schuldentilgung. Zuerst steuerte Solon der Not des ärmeren 
Volkes, indem er alle auf den Grundstücken lastenden Schulden erließ und ver- 
bot, den Schuldner als Sklaven zu verkaufen. 
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Die neue Staatsordnung. Dann teilte Solon alle Bürger nach 
dem Erträgnisse ihres Grundbesitzes in vier Klassen ein. Nur die 
Bürger der drei ersten Klassen waren zu Ämtern wählbar; zum Archontät
	        
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