Full text: [Theil 4, [Schülerband]] (Theil 4, [Schülerband])

75 Suͤnftes Hauptstuͤck 9. 1. 
lum) ebenfalls die Hauptstadt des Gouvernements 
po dem Laͤndchen gleiches Namens an der Moseh 
gelegen, fie ist regelmaͤssig befestiget, und wav ehe⸗ 
mols eine freye deutsche Reichsstadt, gleichwie der 
hiesige Bischof ein Reichsfitrst. 8.) Thionvills 
(Theodonis villa) eine kleine, aber feste Stadt an 
der Molel, welche mit einem ansehnlichen Diftrik⸗ 
te die Franzosen von dem ostreichischen Luxemburg 
abgerissen; die Einwohner dieses Orts sind Deute 
sche. 9.) Saar · CLouis eine neue Stadt und vegle 
laͤre Festung, welche Ludwig XIV, am Flusse Saar 
auf deutschem Boden angeleget, und im ryswicki⸗ 
schen Frieden behalten hat. 
. Die Landgrafschaft Elsaß, ein Theil des deut; 
schen Reiches, ist an die Krone Frankreich durch die 
Friedensschlüsse den münsterischen 1648, und den 
ryswickischen 1697. abgetreten worden und wird 
nun darch ein einziges Hauptgouvernement besore 
get, welches aber in 3 Theile untergetheilet ißt— 
Man merket da: 1.) Straßburg (Argentoratum) 
die Hauptstadt des ganzen Landes in Niederelsaß, 
ehemals eine kaiserliche freye Reichsstadt, eine gute 
Biertelmeile vom Rheine gelegen, sie wird aber von 
ben Fluͤssen Ill, und Breusch um · und durchslossen/ 
und ein Arm vom Rheine ist auch in die Stadt 
geleitet, so daß sie groͤßtentheils unter Wasser get 
jetzet werden kann. Ihre ungemein starke Befesti⸗ 
gung beruht nicht nur auf den guten Werken, son⸗ 
dern auch auf einer angehaͤngten regelmaͤssigen Cit 
tadelle. Sie ist groß und volkreich, denn sie hat 
bey 4200 Häuser, und bey 50000 Einwohner; 
scheue offentliche Gehaͤude, worunter das Stadt 
und
	        
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