Perikles und die athenische Demokratie. 47
führung der Ideale der Demokratie (lqovof.ua xai ioTjyoQia). Von
feiner ersten Gemahlin trennte er sich, um Sie Milesierin^Aspasia
ins Haus zu nehmen; auch sie wurde, wie Anaxagoras, kurz 'vor¬
dem peloponneftfchen Kriege angeklagt, aber Perikles erreichte ihre
Freisprechung. I Amtlich ruhte seine Stellung auf.der Strategenwürde,
bie er Jahr für Jahr bekleidete. Der Angriffe ber oligarchischen
Partei würbe er Herr; er übte eine solche Gewalt aus, baß nach
Thnkydides „nur bem Namen nach eine Demokratie, in ber That
bie Herrschaft bes ersten Mannes" sich ausbilbete, ber bas Volk
„in freier Weise beherrschte. es balb einschüchterte, wenn es zur
Unzeit übermütig würbe, balb ausrichtete, wenn es den Mut verlor."
§ 50. Die Grundgedanken der athenischen Demokratie waren
Heranziehung möglichst vieler Bürger zur unmittelbaren Teilnahme
am Staatsleben und zur gemeinnützigen Thätigkeit und zum Ent-
gelt dafür einerseits möglichste Erweiterung ihrer politischen Rechte,
andererseits Forderung ihres materiellen Wohles. Die Heranziehung SSSim
der Bürger zum Staatsdienst ging so weit, daß nach Aristoteles Staatsdienst
zeitweise 20000 Bürger, d. h. zwei Drittel aller Wehrfähigen als
Höpltten, als Ratsherren, als Geschworene — deren es oft 6000
gab als Beamte in und außer der Stadt u. s. w. thätig warenj
Die politischen Rechte wurden erweitert, indem, seit dem Areopag ^owischm
die politischen Befugnisse genommen waren, der eigentliche «Souverän Rechte
die Volksversammlung geworden war, in der jeder über 20 Jahre
alt^ Bürger erscheinen und einen Antrag stellen durste, für den er
dann freilich die Verantwortung übernahm; indem ferner auch die
Zeugiten zum Archontat Zutritt erhielten, von dem nur die
Besitzlosen ausgeschlossen blieben; indem jetzt auch das Archontat,
wie der Rat und eine Reihe anderer Amter, durch das Los besetzt
wurde; endlich indem dem Volke auch die^Gerichts barkeit über-
wiesen wurde, lüT an die Stelle der Einzelrichter Schwurgerichte
traten. | Für die materielle Wohlfahrt der Bürger sorgte der Staat Fü/sorg/
dadurch, daß er /für lue"Teilnahme am Staatsdienst eine Ent-
schädigung zahlte {(uiqdvs), die ebensowohl dem Krieger wie dem
Geschworenen (damals 2 Öbolen = 26 Pfg.), sodann dem Ratsherrn,
in späterer Zeit auch dem Teilnehmer an der Volksversammlung,
wenn er arm war, zugebilligt wurde:? daß er arme Bürger als
Kleruchen in erobertem Lande mit Landlosen bedachte und selbst
Kolonien gründete, wie Thurioi — an der Stelle des von den Kroto-
niaten zerstörten Sr>baris — und.Amphipolis am Strymon ^endlich
indem er die öffentlichen Lustbarkeiten, Feste, Theaterausfüyrung'en
immer reicher gestaltete"und eine Summe "auswarf, um durch Be¬
zahlung des Eintrittsgeldes auch den Armen die Teilnahme zu er¬
möglichen (&ECOQIYM).