156 Fünfte Periode. Vonl517—1648. — Zweiter Abschnitt. Von der Mitte des 16. Jh. bis 1648.
englischen episkopalen Hochkirche („The Established Church
of England“, High Church), die, im Dogma protestantisch, die katho¬
lische bischöfliche Verfassung beibehielt. Heinrichs VIII. älteste
Tochter Maria1 („die blutige“), die 1553 — 58 regierte, versuchte,
mit Philipp II. vermählt, durch Gewalttaten die Reformation aus¬
zurotten und verletzte auch die nationalen Empfindungen des Volkes
durch ihre Teilnahme am Kriege Spaniens gegen Frankreich, der
England Calais kostete (§ 128 Anm. 1).
Auf sie folgte Elisabeth 1558—1603. Bestrebt die Par¬
teien zu versöhnen, stellte sie die Hochkirche wiederher und
erregte damit den Widerspruch sowohl der Katholiken wie der
Calvinisten (Puritaner, Nonkonformisten, Dissenters). In eine ent¬
schiedene Stellung als Vorkämpferin des Protestantismus wurde
Elisabeth erst durch ihre Gegnerschaft zu der schottischen Königin
Maria Stuart gebracht, deren Nachfolge anzuerkennen sie sich
nicht hatte entschliefsen können und die nach katholischer Auf¬
fassung sogar die allein Thronberechtigte war1 2.
In der Wiege schon Königin von Schottland (1542), erhielt
Maria ihre Erziehung an dem frivolen französischen Hofe, heiratete
Franz II. von Frankreich, ward aber 18jährig Witwe und kehrte
nun nach Schottland zurück, wo ihre Mutter Maria Guise, die Re¬
gentin, völlig ohnmächtig gewesen war sowohl der Unbotmäfsigkeit
der von dem Grafen Murray, Marias Halbbruder, geführten Clans als
dem siegreichen Vordringen der Reformation gegenüber: unter der
Führung des John Knox, der an Strenge und Herbheit Calvin noch
übertraf, war die unduldsame schottische Presby terialkirche3
eingeführt worden (1560). Marias Katholizismus und Lebenslust
1) Die von dem Vormunde Eduards VI. zur Königin ausgerufene Johanna
G-rey, eine Grofsnichte Heinrichs VHL, wurde in den Tower gebracht und
darauf hingerichtet.
2) _Heinrich VII. Tudor
Heinrich VIH. Margarete^, Jakob IV. Stuart
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Elisabeth Jakob V.^Maria Guise
I
Maria Stuart.
3) So heilst sie, weil gewählte Laienälteste (Presbyter) im Ortskirchenrat,
dem Presbyterium, wie in der Provinzial- und Generalsynode den Geistlichen
zur Seite traten.
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