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Römische Geschichte. Erste Periode (bis 264).
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tius und Grains Licinius die Anträge: 1. daß die auf eine Schuld
gezahlten Zinsen als Kapitalabzahlung gelten und der Rest der
Schuld in drei Jahresraten getilgt werden solle; 2. daß niemand
mehr als 500 Morgen (iugera) vom Gemeindelande in Besitz nehmen
dürfe, wodurch also den Plebejern die Aussicht am Ager publicus
Anteil zu bekommen eröffnet wurde; 3. daß das Konsulartribunat
abgeschafft werde und einer der beiden Konsuln schlechterdings
Plebejer sein müsse. Da die Antragsteller diese Vorschläge in einen
unteilbaren Antrag zusammenfaßten, interessierten sie alle Plebejer
dafür, und so ging er nach zehnjährigem Kampfe durch.
Der erste plebejische Konsul war Sextius 366. Indessen
wurde vom Konsulat die Gerichtsbarkeit abgezweigt und dafür
das patrizischíT'Amrt~“emt^PrMoTS1 géschaffen und neben den
plebejischen 2 patrizische Ädilen eingesetzt, an welche die Markt¬
aufsicht und die damit verbundenen Polizeigerichte sowie die Be¬
sorgung der Ludi Romani kam; zum Unterschiede von ihren
plebejischen Kollegen hießen diese Aediles cumies. Dieses Amt
aber wurde den Plebejern sogleich zugänglich, bald darauf auch
die Diktatur, die Censur, die Prätur, seit dem Ogulnischen
Gesetz 300. auch die Priesterämter der Augura und Pontifices.
326 (oder 313) war durch das Pötelische Gesetz die Schuld-
-knechtschaft abgeschafft worden. Patrizische Ämter blieben nun¬
mehr nur das des^Rex sacrificulus und der vestalischen Jungfrauen,
während das Tribunat ein plebejisches Amt blieb. Bald darauf
(um 287) erhielten die Tribunen durch die Lex Hortensia, die
den Plebisciten der plebejischen Sonderversammlungen Gesetzes¬
kraft verlieh, einen bedeutenden Einfluß auf die Gesetzgebung.
Senat und Volkstribunat wurden seitdem die beiden bewegenden
Kräfte der Verfassung.
y) Entstehung der Nobilität. So war die Verfassung der
Form nach eine reine Demokratie geworden. Sofort aber
bildete sich aus den reichen Patriziern und Plebejern eine neue
Aristokratie dadurch, daß sie, eine geringe Anzahl von Familien,
alle Ämter für ihre Angehörigen zu monopolisieren verstanden.
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1) Am Ende des ersten punischen Krieges wurde ein zweiter Prätor
nötig; mit dem "Wachsen des Reiches wurde ihre Zahl erhöht.