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Das Emporkommen Preußens.
§ 27. 28.
Johann Johann Sigismund (1608 — 1619) erwarb durch den Vertrag
3S? von Xanten (1614) das Herzogtum Cleve, die Grafschaft Mark und
' die Herrschaft Ravensberg (vgl. V § 81a und § 115). 1618 wurde er
nach dem Tode Albrecht Friedrichs mit dem Herzogtnme Preußen belehnt.
Damit faßte Brandenburg Fuß in Rheinland und Westfalen und bald
nachher im äußersten Osten Deutschlands. Im Jahre 1613 trat er zum
reformierten Bekenntnisse über. Seitdem wurde es zum Regieruugs-
gruudsatze der Hohenzollern, die Toleranz zwischen den beiden evangelischen
Bekenntnissen in ihren Landen aufrechtzuerhalten.
Georg Georg Wilhelm (1619 — 1640) wurde in den schwierigen Zeiten
Wilhelm Dreißigjährigen Krieges von dem kaiserlich gesinnten Grafen Adam
von Schwarzenberg geleitet. Zu dem Bunde mit seinem Schwager-
Gustav Adolf mußte er gezwungen werden; aber schon 1635 gab er das
schwedische Bündnis wieder auf und trat dem Prager Frieden bei. Als
zwei Jahre später die Herzöge von Pommern ausstarben, machte Georg
Wilhelm sein Erbrecht auf die erledigten Lande geltend. Da diese seit
der Landung Gustav Adolfs von den Schweden besetzt gehalten wurden,
versuchte er, sie ihnen durch eine eigene Armee mit Hilfe von kaiserlichen
Truppen zu entreißen. Aber das Unternehmen scheiterte vollständig; die
Schweden verheerten hierauf die Mark furchtbar, und die Truppen des
Kurfürsten, denen man den Sold schuldig blieb, hausteu daselbst wie in
Feindesland. In seinen letzten Lebensjahren zog er sich nach Königsberg
zurück, wo er 1640 starb.
Eröhe der § 28. Aus der inneren Geschichte Brandenburgs. Die Mark
Mark. Brandenburg gehörte von Anfang an zu den größten Territorien im
Deutschen Reiche. Sie mochte um das Jahr 1300 mehr als 27 000 qkm
(500 Quadratmeilen) umfassen und genoß eine größere Selbständigkeit als
die meisten anderen Gebiete.
Wirtschaft- Auf eine glänzende wirtschaftliche Blüte des jungen Kolouiallandes
liche Verhält-unter den Askauieru folgte unter den Wittelsbachern und Luxemburgern
nme- eine Zeit des Niederganges, an dem nicht nur die schlechte Verwaltung
der Fürsten schuld war, sondern vor allen Dingen auch der Umstand,
daß damals die Städte an der Ostseeküste und das Land des Deutschen
Ritterordens aufblühten und die Mark wirtschaftlich überholten. Unter
den ersten Hohenzollern sah sie dann wieder bessere Zeiten; aber fett dem
Tode Joachims I. bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges ging sie von
neuem zurück. Von allen Seiten eingeschränkt, entbehrte sie der zur Entfal-
tung ihrer wirtschaftlichen Kräfte notwendigen freien Bewegung. Sie war
überdies von Streitigkeiten zwischen dem Landesherrn und den Ständen erfüllt.
Fw°nz- Noch glich der Staat einer großen Domäne, in der Hof- und Staats-
w-sen. Verwaltung vollständig zusammenfielen. Es herrschte eine lässig betriebene
Naturalwirtschaft. Ein großer Teil des Landes war unmittelbares
Eigentum der Markgrafen, die an ihrem Hofe zu Kölln an der
die Erträge ihrer Güter aufzehrten; diese verringerten sich in dem Maße,