§92.
Albrecht II. und Friedrich III.
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Auf dem Boden des ehemaligen Reiches Lothars (vgl. § 39) war im
14. und 15. Jahrhundert ein Zwischenreich zwischen Deutschland und Frank-
reich, das Herzogtum Burgund, entstanden. Seine Herzöge entstammten Burgund,
der französischen Königsfamilie; ihr ursprüngliches Gebiet lag an den Flüssen
Saone und Rhone. Philipp der Kühne, der Sohn Johanns von Frank-
reich, hatte von seinem Vater (1363) das französische Herzogtum Bnr-
g uud und von Karl IV. die zum Deutschen Reiche gehörende Frei gras-
schast Burgund (die „Franche-Comte") erhalten. Durch Heirat und Erb-
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F Hirt, Breslau G. Sternkopf, Leipzig-.
Das Reich Karls des Kühnen von Burgund.
schaft erwarben seine Nachkommen fast die sämtlichen Herzogtümer und
Grafschaften in den Niederlanden hinzu. Ihren Einnahmen aus den durch
Industrie und Handel blühenden Städten (Gent, Brügge) verdankten sie es, daß
sie die reichsten Fürsten Europas wurden.
Schon Philipp der Gute hatte die Absicht, die gesamten Lande
zu einem unabhängigen lothringischen Königreiche zu erheben. Seinem
Sohne Karl dem Kühnen (1467—1477) schien die Verwirklichung
gelingen. Er trat mit Friedrich III. hierüber in Trier in Unterhand-
Pfeifer, Geschichte. V. E. 11
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