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für Recht und Sprache. — Vielfach beeinflusst wurde das deut¬
sche Volksrecht durch das aus den Beschlüssen der Concilien
und Synoden und den Entscheidungen der Päpste entstandene
canonische Recht, das wiederholt codificiert und als kirch¬
liches Recht im ganzen Abendlande anerkannt wurde. —
Der im Zeitalter der Kreuzzüge hervortretende wissenschaft¬
liche Drang zeigt sich vorzugsweise in der Entstehung der
Universitäten (Schola, Studium generale), hervorgegangen
aus der wachsenden Zuhörerschaft hervorragender Lehrer für
einzelne Wissenszweige, die sich gemäfs dem Genossenschafts¬
triebe der Zeit zu Corporationen (tmiversitates) zusammen¬
schlossen und allmählich Rechte und Privilegien von den Regie¬
rungen erwarben; erst später wurden mehrere Facultäten bei
derselben Universität vereinigt. So entstanden im 12. Jahrh.
die berühmte Rechtschule von Bologna (urkundlich 1158) und
die theologische zu Paris (urk. 1180), die ältesten Universi¬
täten und Muster der späteren, die medicinische unter arabischem
Einfluss zu Salerno; eine eigenartige Gründung Friedrichs II.
war Neapel (1224). In England entstanden Cambridge
und Oxford, in Spanien Salamanca und Valencia.
£. Vierte Periode des Mittelalters
1273 — 1492 (1517).
Vom Ende des Interregnums in Deutschland bis zur
Entdeckung von Amerika und der Reformation der
Kirche. Verfall der Hierarchie und des Feudal¬
staates, Ausbildung der Landeshoheit und des
B ürgertums.
I. Deutschland unter Kaisern aus verschiedenen Häusern.
1. Von Rudolf von Habsburg bis gu Ludwig d. Baier. 1273—
1346. Letzte Versuche die Kaisermacht in Italien wieder¬
herzustellen.
§ 144. Nach dem Tode Richards von Cornwallis führte
das allgemeine Verlangen nach Besserung der gesetzlosen Zu¬
stände und der Wunsch des Papstes Gregor X. einen Kreuzzug
zu Stande zu bringen, zur Wahl destapfern und rechtsliebenden,
doch höherer Geistesbildung fremden Grafen Rudolf von
Habsburg (1273 —1291. Seine Hausmacht in Schwaben, Graf
im Aar-, Zürich- und Thurgau, Landgraf im Eisass), auf welchen
Burggraf Friedrich III. von Nürnberg aus dem Hause Hohen-
zollern die Aufmerksamkeit der Wablfürsten (jetzt die sieben
Erzämter statt der Herzöge, § 97 Anm.) gelenkt hatte.
Durch die drängenden Verhältnisse im Reich zurückgehalten
machte Rudolf keinen Versuch die kaiserlichen Rechte in Italien
zur Geltung zu bringen, verzichtete sogar urkundlich auf ihre