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für Recht und Sprache. — Vielfach beeinflusst wurde das deut¬ 
sche Volksrecht durch das aus den Beschlüssen der Concilien 
und Synoden und den Entscheidungen der Päpste entstandene 
canonische Recht, das wiederholt codificiert und als kirch¬ 
liches Recht im ganzen Abendlande anerkannt wurde. — 
Der im Zeitalter der Kreuzzüge hervortretende wissenschaft¬ 
liche Drang zeigt sich vorzugsweise in der Entstehung der 
Universitäten (Schola, Studium generale), hervorgegangen 
aus der wachsenden Zuhörerschaft hervorragender Lehrer für 
einzelne Wissenszweige, die sich gemäfs dem Genossenschafts¬ 
triebe der Zeit zu Corporationen (tmiversitates) zusammen¬ 
schlossen und allmählich Rechte und Privilegien von den Regie¬ 
rungen erwarben; erst später wurden mehrere Facultäten bei 
derselben Universität vereinigt. So entstanden im 12. Jahrh. 
die berühmte Rechtschule von Bologna (urkundlich 1158) und 
die theologische zu Paris (urk. 1180), die ältesten Universi¬ 
täten und Muster der späteren, die medicinische unter arabischem 
Einfluss zu Salerno; eine eigenartige Gründung Friedrichs II. 
war Neapel (1224). In England entstanden Cambridge 
und Oxford, in Spanien Salamanca und Valencia. 
£. Vierte Periode des Mittelalters 
1273 — 1492 (1517). 
Vom Ende des Interregnums in Deutschland bis zur 
Entdeckung von Amerika und der Reformation der 
Kirche. Verfall der Hierarchie und des Feudal¬ 
staates, Ausbildung der Landeshoheit und des 
B ürgertums. 
I. Deutschland unter Kaisern aus verschiedenen Häusern. 
1. Von Rudolf von Habsburg bis gu Ludwig d. Baier. 1273— 
1346. Letzte Versuche die Kaisermacht in Italien wieder¬ 
herzustellen. 
§ 144. Nach dem Tode Richards von Cornwallis führte 
das allgemeine Verlangen nach Besserung der gesetzlosen Zu¬ 
stände und der Wunsch des Papstes Gregor X. einen Kreuzzug 
zu Stande zu bringen, zur Wahl destapfern und rechtsliebenden, 
doch höherer Geistesbildung fremden Grafen Rudolf von 
Habsburg (1273 —1291. Seine Hausmacht in Schwaben, Graf 
im Aar-, Zürich- und Thurgau, Landgraf im Eisass), auf welchen 
Burggraf Friedrich III. von Nürnberg aus dem Hause Hohen- 
zollern die Aufmerksamkeit der Wablfürsten (jetzt die sieben 
Erzämter statt der Herzöge, § 97 Anm.) gelenkt hatte. 
Durch die drängenden Verhältnisse im Reich zurückgehalten 
machte Rudolf keinen Versuch die kaiserlichen Rechte in Italien 
zur Geltung zu bringen, verzichtete sogar urkundlich auf ihre
	        
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