Full text: Grundzüge der neueren Geschichte (Teil 3)

b) Die Stände. 1. Im Aufsteigen befinden sich die Städte, 
unter dem Gefühle wachsenden Druckes stehen der Adel und 
die Bauern. 
Die Blüte der Städte beruhte auf der geordneten Ver- 
waltung ihrer „Geschlechter" durch einen jährlich wechselnden 
Rat, an welchem die Zünfte der Handwerker nur geringen Anteil 
hatten, und auf der EntWickelung von Handel und Gewerbe. 
Der Handel Norddeutschlands und der nordischen Länder concen- 
trierte sich noch immer in den Städten der Hansa, namentlich 
Lübeck und Danzig, wenngleich die politische Bedeutung des 
Bundes gesunken war der Süddeutschlands, der namentlich nach 
Venedig sich richtete (das „Deutsche Haus"), besonders in Nürn¬ 
berg und Augsburg, das durch die Fugger und Welser Anteil 
auch an dem portugiesisch-indischen Handel gewann. Der Betrieb 
des Handels hielt im ganzen an der mittelalterlichen Weise 
noch fest, wurde jedoch schon gefördert durch große Handelsge- 
sellschaften, die Anfänge der Banken und Posten (das Post- 
regal des Hauses Thurn und Taxis 1517) und die rasche Ver- 
mehrnng des Vorrats an Edelmetallen aus der reichen Ausbeute 
der deutschen (tirolischen und sächsischen), ungarischen und ameri- 
kanischen Bergwerke. Das Gewerbe, zunftmäßig organisiert 
und auch die ganze reiche Kunstthätigke.it in sich schließend, sand 
seinen bedeutendsten Mittelpunkt in Nürnberg. — Infolge des 
Reichtums stieg der Luxus, mit ihm aber wachte auch der alte 
Gegensatz zwischen den Geschlechtern und den Zünften wieder auf. 
2. Der mittlere und kleinere Adel (Reichsritterschaft und 
Landadel) sank in seiner Geltung durch die veränderte Kriegs- 
weise, in seinem Wohlstande durch häufige Erbteilungen, schlechte 
Bewirtschaftung der Güter und übertriebenen Luxus. Daher 
sein Haß gegen die Fürsten und Städte und die unaufhörlichen 
Fehden, in denen Franz von Sickingen, Hans vonSelbitz, 
Götz von Berlichingen n. a. m. sich einen gefürchteten Namen 
machten. 
3. Die Bauern, meist nicht leibeigen, sondern hörig oder 
zinspflichtig und oft wohlhäbig, litten doch mehr und mehr unter 
dem Bemühen ihrer Herren, ihre Leistungen zu steigern und ihre 
Freiheiten, namentlich die „gemeine Mark", d.i. das Nutzungsrecht an 
den im Gemeindebesitz verbliebenen Teilen der Dorfflur (Wald. 
Wasser, Weide) ihnen zu entziehen, wie unter der Anwendung 
des römischen Rechts, während der Landsknechtsdienst ihr Selbst- 
gefühl hob. Den wachsenden Groll zeigten erst vereinzelte Be-
	        
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