Full text: Geschichte des Altertums für Obersekunda (Teil 3)

Die Königszeit 753 — 510. 
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Das antike Rom lag auf dem Palatinus und den ihn im 
Halbkreise umgebenden Hügeln — genauer Vorsprüngen der Ebene — 
Quirinalis, Yiminalis, Esquilinus, Caelius und Aventinus, wäh¬ 
rend der Capitolinus die Burg und den Tempel des Jupiter trug. 
Durch großartige Abzugskanäle (ciocae), die noch heute ihre Dienste 
thun, suchte man die Gegend gesunder zu machen; so wurden die 
zwischen den Hügeln liegenden Täler entsumpft, in denen dann 
der Markt (formn) und der circus maximus angelegt wurden. Das 
Marsfeld dagegen, das Überschwemmungen ausgesetzt war, wurde 
zwar nebst dem gegenüberliegenden Berge Janiculus durch den 
Kaiser Aurelian, den Gründer der aurelianischen Mauer, die heute 
noch steht, in die Stadt hineingezogen; aber erst im Mittel¬ 
alter, der Zeit des päpstlichen Roms, ist es bebaut worden. 
Das moderne, königliche Rom, zieht sich wieder auf die gesun¬ 
deren Hügel hinauf. 
Als Gründungsjahr Roms bezeichnete man seit Varro, dem 
Freunde Ciceros, das Jahr 753. 763. 
I. Die Königszeit 753—510. 
§80. Zustände in der römischen Königszeit. Die älteste Be-Bevölkerung, 
völkerung Roms war bäuerlich; sie trieb Viehzucht und Ackerbau. 
Sie war nach Geschlechtern gegliedert, wie die griechische Bevölkerung 
in älterer Zeit. Man unterschied drei Stämme (tribus), die Raumes, 
die Tities, welche nach der späteren Überlieferung sabinischen Ursprungs 
sein sollten, und die Luceres. Jeder bestand aus 10 Curien und 
100 Geschlechtern; letztere umfaßten mehrere Familien. In der Familie 
übte der Hausvater eine fast unbeschränkte Gewalt aus; seine Frau 
und seine Kinder galten als sein Eigentum ebenso wie seine Sklaven. 
Wie an der Spitze der Familie der Hausvater, so stand an der 
Spitze des Staates der König, dessen-G«walt aber nicht erblich war, Verfaffung. 
und der MwWt wurde. Seine Abzeichen, die purpurgestickte Toga 
(toga picta)/deF elfenbeinerne Stab (scipio eburneus), der Sessel 
(sella curulis), ebenso wie die Liktoren, die, Rutenbündel mit Beilen 
tragend, ihm vorangingen, waren von den Etruskern entlehnt. Er 
Übte, wie der altgriechische König, die Rechte eines obersten Kriegs¬ 
herrn. Richters und Lrie.ÜLrL_auL.und hatte, wie jener, einen Rat 
der Ältesten, senatus oder mtres. zur Seite. Das Volk (populus 
Romanus Quiritiiim, d. h. vielleicht der Curiengenossen) trat curien- 
weise zur Volksversammlung zusammen und stimmte curienwetse 
ab standen dem König die quae- 
storesjariacidii., die „Spürer des argen Mordes", zur Seite. 
Neubauer, Lehrbuch der Geschichte. III. Teil. 3. Aufl. 6
	        
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