Die Königszeit 753 — 510.
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Das antike Rom lag auf dem Palatinus und den ihn im
Halbkreise umgebenden Hügeln — genauer Vorsprüngen der Ebene —
Quirinalis, Yiminalis, Esquilinus, Caelius und Aventinus, wäh¬
rend der Capitolinus die Burg und den Tempel des Jupiter trug.
Durch großartige Abzugskanäle (ciocae), die noch heute ihre Dienste
thun, suchte man die Gegend gesunder zu machen; so wurden die
zwischen den Hügeln liegenden Täler entsumpft, in denen dann
der Markt (formn) und der circus maximus angelegt wurden. Das
Marsfeld dagegen, das Überschwemmungen ausgesetzt war, wurde
zwar nebst dem gegenüberliegenden Berge Janiculus durch den
Kaiser Aurelian, den Gründer der aurelianischen Mauer, die heute
noch steht, in die Stadt hineingezogen; aber erst im Mittel¬
alter, der Zeit des päpstlichen Roms, ist es bebaut worden.
Das moderne, königliche Rom, zieht sich wieder auf die gesun¬
deren Hügel hinauf.
Als Gründungsjahr Roms bezeichnete man seit Varro, dem
Freunde Ciceros, das Jahr 753. 763.
I. Die Königszeit 753—510.
§80. Zustände in der römischen Königszeit. Die älteste Be-Bevölkerung,
völkerung Roms war bäuerlich; sie trieb Viehzucht und Ackerbau.
Sie war nach Geschlechtern gegliedert, wie die griechische Bevölkerung
in älterer Zeit. Man unterschied drei Stämme (tribus), die Raumes,
die Tities, welche nach der späteren Überlieferung sabinischen Ursprungs
sein sollten, und die Luceres. Jeder bestand aus 10 Curien und
100 Geschlechtern; letztere umfaßten mehrere Familien. In der Familie
übte der Hausvater eine fast unbeschränkte Gewalt aus; seine Frau
und seine Kinder galten als sein Eigentum ebenso wie seine Sklaven.
Wie an der Spitze der Familie der Hausvater, so stand an der
Spitze des Staates der König, dessen-G«walt aber nicht erblich war, Verfaffung.
und der MwWt wurde. Seine Abzeichen, die purpurgestickte Toga
(toga picta)/deF elfenbeinerne Stab (scipio eburneus), der Sessel
(sella curulis), ebenso wie die Liktoren, die, Rutenbündel mit Beilen
tragend, ihm vorangingen, waren von den Etruskern entlehnt. Er
Übte, wie der altgriechische König, die Rechte eines obersten Kriegs¬
herrn. Richters und Lrie.ÜLrL_auL.und hatte, wie jener, einen Rat
der Ältesten, senatus oder mtres. zur Seite. Das Volk (populus
Romanus Quiritiiim, d. h. vielleicht der Curiengenossen) trat curien-
weise zur Volksversammlung zusammen und stimmte curienwetse
ab standen dem König die quae-
storesjariacidii., die „Spürer des argen Mordes", zur Seite.
Neubauer, Lehrbuch der Geschichte. III. Teil. 3. Aufl. 6