Full text: Deutsche Geschichte (Teil 2)

Die ßeit Wenzels (1378 — 1400) und Ruprechts (1400 — 1410). 
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ihre Bündnisse, die im Vordergründe der deutschen Geschichte stehen : die 
größeren Fürstentümer, die Städtebünde, der Deutsche 
Ritterorden und die Schweizer Eidgenossenschaft. 
§ 81. Die Fürstentümer. Unter den deutschen Fürstenhäusern jener Me 
Zeit ragten neben den Luxemburgern, welche im Besitz der Königs¬ 
krone und der böhmischen und brandenburgischen Kurwürde waren, zunächst 
die Wittelsbach er hervor, welche ein Kurfürstentum, die Pfalz, und 
das Herzogtum Bayern besaßen. Neben ihnen stand das Haus Wettin, 
welches mit Thüringen und Meißen bald darauf das Kurfürstentum Sachsen 
vereinigte; es teilte sich später in die beiden Linien der Ernestiner, denen 
die Kur zufiel und die in Wittenberg residierten, und der Albertiner, denen 
Dresden und Leipzig gehörten. Den Südosten Deutschlands beherrschten tue 
Habsburger. Auch dieses Geschlecht zerfiel in mehrere Zweige. Unter 
den kleineren Fürsten ragen die Burggrafen von Nürnberg, hohen- 
zollernschen Stammes, hervor, die bald nachher die Mark Brandenburg 
erwerben sollten. Neben den weltlichen standen die geistlichen gg? 
Fürsten, unter denen nicht nur die drei geistlichen Kurfürsten, sondern 
noch viele andere über reichen Landbesitz geboten. 
Jenes Zeitalter ist für die deutsche Staatengeschichte dadurch von Be¬ 
deutung, daß die meisten Fürsten mehr oder weniger bemüht waren, aus 
den vielen Bruchstücken von Landbesitz und Hoheitsrechten, die sie besaßen, 
allmählich einen Staat zu schaffen und ihre Landeshoheit auszu-AE^ng 
bilden. Ihre Einnahmen, die bisher vornehmlich aus ihrem fürstlichen 
Grundbesitz geflossen waren, suchten sie zu steigern, besonders dadurch, daß 
sie Steuern erhoben. Sie warben Söldner an, deren Unterhaltung 
zwar viel Geld kostete und sie oft in Schulden stürzte, die ihnen aber für 
innere und äußere Kriege eine zuverlässigere Stütze waren als das Aufgebot 
ihrer Vasallen. Den Adel und die Städte ihres Gebietes, die vorher oft 
große Selbständigkeit genossen hatten, suchten sie ihrer H o h e i t zu unter¬ 
werfen. So verfuhren beispielsweise die Hohenzollern in Brandenburg; 
adlige Herren, die vorher die Straßen unsicher gemacht und die Umgegend 
gebrandschatzt hatten, märkische Städte, deren Bürgermeister wie kleine 
Fürsten geschaltet hatten, mußten sich demütigen. Freilich bildeten sich nun 
in den einzelnen Landschaften Versammlungen von Vertretern des Adels, 
der Geistlichkeit und der Städte, die sogenannten Stände, aus, welche Die ©tänte. 
das Recht der Steuerbewilligung ausübten und dem Landesherrn oft nur 
dann eine neue Steuer zu erheben gestatteten, wenn er ihnen dafür neue 
Rechte und Freiheiten bewilligte.
	        
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