Die ßeit Wenzels (1378 — 1400) und Ruprechts (1400 — 1410).
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ihre Bündnisse, die im Vordergründe der deutschen Geschichte stehen : die
größeren Fürstentümer, die Städtebünde, der Deutsche
Ritterorden und die Schweizer Eidgenossenschaft.
§ 81. Die Fürstentümer. Unter den deutschen Fürstenhäusern jener Me
Zeit ragten neben den Luxemburgern, welche im Besitz der Königs¬
krone und der böhmischen und brandenburgischen Kurwürde waren, zunächst
die Wittelsbach er hervor, welche ein Kurfürstentum, die Pfalz, und
das Herzogtum Bayern besaßen. Neben ihnen stand das Haus Wettin,
welches mit Thüringen und Meißen bald darauf das Kurfürstentum Sachsen
vereinigte; es teilte sich später in die beiden Linien der Ernestiner, denen
die Kur zufiel und die in Wittenberg residierten, und der Albertiner, denen
Dresden und Leipzig gehörten. Den Südosten Deutschlands beherrschten tue
Habsburger. Auch dieses Geschlecht zerfiel in mehrere Zweige. Unter
den kleineren Fürsten ragen die Burggrafen von Nürnberg, hohen-
zollernschen Stammes, hervor, die bald nachher die Mark Brandenburg
erwerben sollten. Neben den weltlichen standen die geistlichen gg?
Fürsten, unter denen nicht nur die drei geistlichen Kurfürsten, sondern
noch viele andere über reichen Landbesitz geboten.
Jenes Zeitalter ist für die deutsche Staatengeschichte dadurch von Be¬
deutung, daß die meisten Fürsten mehr oder weniger bemüht waren, aus
den vielen Bruchstücken von Landbesitz und Hoheitsrechten, die sie besaßen,
allmählich einen Staat zu schaffen und ihre Landeshoheit auszu-AE^ng
bilden. Ihre Einnahmen, die bisher vornehmlich aus ihrem fürstlichen
Grundbesitz geflossen waren, suchten sie zu steigern, besonders dadurch, daß
sie Steuern erhoben. Sie warben Söldner an, deren Unterhaltung
zwar viel Geld kostete und sie oft in Schulden stürzte, die ihnen aber für
innere und äußere Kriege eine zuverlässigere Stütze waren als das Aufgebot
ihrer Vasallen. Den Adel und die Städte ihres Gebietes, die vorher oft
große Selbständigkeit genossen hatten, suchten sie ihrer H o h e i t zu unter¬
werfen. So verfuhren beispielsweise die Hohenzollern in Brandenburg;
adlige Herren, die vorher die Straßen unsicher gemacht und die Umgegend
gebrandschatzt hatten, märkische Städte, deren Bürgermeister wie kleine
Fürsten geschaltet hatten, mußten sich demütigen. Freilich bildeten sich nun
in den einzelnen Landschaften Versammlungen von Vertretern des Adels,
der Geistlichkeit und der Städte, die sogenannten Stände, aus, welche Die ©tänte.
das Recht der Steuerbewilligung ausübten und dem Landesherrn oft nur
dann eine neue Steuer zu erheben gestatteten, wenn er ihnen dafür neue
Rechte und Freiheiten bewilligte.