Die hohenzollerschen Kurfürsten von 1535—1640.
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Küstrin genannt wird. Letzterer war der tatkräftigere und zugleich der
sparsamere Regent; Joachim war weniger entschlossen und kraftvoll, zu¬
dem prachtliebend und verschwenderisch. Trotz des väterlichen Verbots
trat zuerst Johann, dann Joachim zum lutherischen Glauben über; üb-E^ur
Joachim nahm 1539 das Abendmahl unter beiderlei Gestalt und führte
dann in seinen Landen allmählich die Reformation durch.
Ohne Landerwerbungen zu machen, hat Joachim II. doch solche für die Schlesische^
Zukunft vorbereitet. Mit den schlesischen Herzögen von Liegnitz, Brieg^rm.g.^
und Wohlau schloß er eine Erbverbrüderung, wonach, falls dies Fürsten¬
geschlecht ausstürbe, seine Lande an Brandenburg fallen sollten.
Er starb 1571. Kurz vorher war sein Bruder kinderlos gestorben.
So wurden die Kurlande wiedervereinigt.
v § 58. Johann Georg, Joachim Friedrich und Johann Sigismund.
Johann Georg und Joachim Friedrich hielten sich von den Händeln der
äußern Politik fast völlig fern. Desto bedeutsamer ist die Regierung
Johann Sigismunds, weil er bedeutsame Erwerbungen machte und in
kühner und umsichtiger Weise seinem Hause sicherte. Es ist bereits früher
(§ 35) erzählt worden, daß er in dem klevischen Erbstreit das Herzogtum
Kleve und die Grafschaften Mark und Ravensberg erwarb. Als nun
1618 sein Schwiegervater, der schwachsinnige Herzog von PreußenRav-nsb-rg.
starb, trat Johann Sigismund auch dort die Regierung an. Zwar wurde
er dadurch ein Vasall des Königs von Polen. Aber es war von großer
Wichtigkeit, daß in derselben Zeit, wo Brandenburg am Rheine Fuß Preßen,
faßte, auch dieses an der deutschen Ostgrenze belegene Land, das
einst der deutsche Orden dem Deutschtum gewonnen hatte, dem werdenden
norddeutschen Staatswesen einverleibt wurde. Brandenburg war nun¬
mehr in der Tat. von Habsburg abgesehen, der mächtigste deutsche Staat.
Bereits während der klevischen Händel hatte Johann Sigismund im
Jahre 1614 den wichtigen Schritt getan, vom Luthertum zur reformierten * “
Lehre überzutreten. Er hatte sich dazu aus innerer Überzeugung ent¬
schlossen, nicht aus Rücksicht auf politische Verhältnisse. Bei seinen luthe¬
rischen Untertanen erregte der Übertritt viel Anstoß. Aber der Kurfürst
ließ sich dadurch nicht beirren, sondern gestand den Reformierten die
volle Gleichberechtigung mit den Lutheranern zu; er war der erste
Fürst, der für die gegenseitige Duldung der religiösen Bekenntnisse eintrat.
8 59. Georg Wilhelm. Der neue Träger des Kurhuts, Georg
Wilhelm, war ein schwacher und kraftloser Regent, dessen Regierung