Full text: Geschichte der Neuzeit (Abt. 3)

Die erste französische Revolution. 
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vilegierten Stände drang und einen Rechenschaftsbericht über seine Finanz- 
Verwaltung veröffentlichte, wurde er 1781 entlassen. 
Versammlung der Wotaöeln (1787). Ginöerufung der ttffgewtttm Stände 
[etats generaux] (1789). 
§ 5. Der Nachfolger im Ministerium, de Calonne, mißbranchte 
den durch Necker in etwas wiederhergestellten Staatskredit, um die Fi- 
nanzen vollends zu ruinieren, so daß der Staatsbankerott vor der 
Thüre stand. Der Minister wollte durch eine allgemeine Grundsteuer 
und eine Stempeltaxe helfen, doch konnte dieselbe ohne Einwilligung der 
privilegierten Stände nicht aufgelegt werden, daher wurde 1787 eine 
Versammlung der Notabeln einberufen (144 Vertreter, die außer 
sechs Städten den privilegierten Ständen und Corporationen angehörten), 
allein diese ging auf die Forderungen der Regierung nicht ein und de Ca- 
lonne mußte abtreten; seinem Nachfolger ging es jedoch nicht besser, da- 
her berief der König den Volksliebling Necker abermals zur Leitung 
der Finanzen, und da der Ruf nach einer Versammlung der General- 
stände allgemein war, einzelne Aufstände und Feuersbrünste in den Pro- 
vinzen die Gährnng in den untern Volksschichten verkündeten, so drang 
Necker mit seinem Antrage, die Generalstände (etats generaux) 
einzuberufen., bei dem Könige durch. 
Die allgemeinen Stände öemächtigeu sich der konstituierenden Gewalt uud 
gestatten Frankreich um (5. Wai 1789 öis 30. September 1791). 
§ 6. Die nach Versailles berufene Versammlung der all- 
gemeinen Stände bestand aus 300 Repräsentanten des Adels, 3X)0 
der Geistlichkeit und 600 des dritten Standes; der König eröffnete sie 
am 5. Mai mit einer Thronrede in den wohlwollendsten Ausdrücken, 
aber das Ministerium Necker hatte nicht einmal bestimmt, in welcher 
Form die Stände beraten sollten, noch hatte es die Gesetzesentwürfe aus- 
gearbeitet, welche vorgelegt werden sollten. Adel und Geistlichkeit ver- 
langten getrennte Sitzungen der drei Stände, der dritte Stand aber 
gemeinschaftliche Sitzungen und erklärte sich auf den Antrag des Abbe 
Sieyes am 17. Juni als die Nationalversammlung. 
Über diesen revolutionären Schritt entrüstet, verbot der König dem 
dritten Stande jede weitere Versammlung, aber die Abgeordneten trafen 
sich am 20. Jnni in dem Ballhause und schwuren, nicht eher auseinan- 
derzngehen, bis Frankreichs Verfassung auf einer sichern Grundlage 
neu erbaut sein würde. Paris und die Städte erklärten fich für die Ab- 
geordneten uud im Vertrauen auf den Beistand des Volkes gehorchten sie 
nicht, als der König am 23. Juni ihr Benehmen scharf tadelte uud
	        
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