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ehemaligen Bürger bezwungener latinischer Städte, welche — wie
z. B. unter Ancns Marcins — nach Rom verpflanzt worden
waren. Sie hatten, obwohl freie Leute, keinen Anteil nn her
Staatsverwaltung.
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Tullius und die Ä,
Ii. Der König Servius Tullius und die Meruttg der Verfassung.
Roms ursprüngliche Verfassung wurde weiter ausgebildet
durch den sechsten König, Servius Tullius, den Gesetzgeber
oder Ordner des ältesten römischen Staates. Es
handelte sich darum, die im Laufe der Zeit stark angewachsene
Masse der Plebejer dem Staate fester einzufügen. Dies geschah
durch Einteilung der Stadt und des Weichbildes in 4 Bezirke
Zf oder Tribus, 2) durch Einteilung des gesamten Volkes,
T' Patrizier und Plebejer, nach dem Vermögen in
Klassen und Centurieu (Abteilungen). Nach dieser Ein¬
teilung wurden die Steuern und der Kriegsdienst geregelt. Die
Zahl der Klassen betrug fünf; außerhalb derselben standen als
sechste Ordnung die ärmsten Leute, die sogenannten Prole-
tarier, welche vom regelmäßigen Heeresdienste frei waren.
Der Centnrien waren im ganzen .193, von denen 80 auf die
erste Klasse (die der Vermögendsten) kamen (dazu das Elitecorps
der Ritter mit 18 Centimen, also Ritter und erste Klasse zu¬
sammen 98, über die Hälfte der Stimmen). Der Versammlung,
der Centurieu (Ceuturiatcomitieu) wurde die Entscheidung^^
über einen Teil der Staatsangelegenheiten übertragen, welchl^M
früher ausschließlich vor die Versammlung der Patrizier (Cnriat^^/^
comitien) gehört hatten. So erhielten auch die Plebejer eine
Mitwirkung bei Angelegenheiten des gesamten Staates.
Servius Tullius umgab die nun auf 7 Hügeln — zu den
bisherigen 5 kamen noch der viminalifche und der esquiliuische
Hügel — ausgedehnte Stadt (Siebenhügelstadt) mit einer Ring-
mauer und erwarb Rom den Vorrang im latinischen Städtebunde
(Bundesheiligtum auf dem aventinischen Hügel). Er wurde er-
mordet von seinem Schwiegersohne .Lucius Tarquiuius (Aruus,
Tullial. der die Reaiernna aetimMrim rm firfr riß