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§ 39.
Die Deeemvirn 451—449*
Die Einsetzung der Volkstribunen allein war zum Schutze
"der Plebejer nicht ausreichend. So lange nämlich vor Gericht
nur nach dem oft unsicheren Herkommen entschieden wurde,
fühlten sie sich beeinträchtigt durch die Willkür der Patrizier, die
im alleinigen Besitz der Rechtskunde und der Richterstellen waren.
Sie forderten daher (Antrag des Volkstribunen Tereutilius Arsa)
geschriebene Gesetze. Nach langem Widerstreben fügten sich
die Patrizier: es wurden Gesandte nach Griechenland geschickt,
um die dort bestehenden Gesetze kennen zu lernen, und nach deren
Rückkehr, statt aller übrigen Obrigkeit, Zehnmänner (Decemvirn)
zur Aufstellung der neuen Gesetzgebung erwählt. Sie verfaßten
die Gesetze der zwölf Tafeln, die Quelle des gesamten
römischen Rechts. Da sie jedoch herrschsüchtig ihre obrigkeit-
liche Gewalt verlängerten und zu willkürlicher Bedrückung der
Plebejer mißbrauchten (Appins Claudius, Verginia), wurde
ihre Regierung nach einer neuen Auswanderung der Plebejer auf
den heiligen Berg gestürzt, und die früheren Staatsämter wieder
eingesetzt; die Zwölftafelgesetze blieben bestehen.
Allmählich erlangten die Plebejer immer weitere Rechte. Die vale«
risch-horazisch en Gesetze waren ihnen günstig; das canulejische
Gesetz gab die Ehen zwischen Patriziern und Plebejern frei; 444 wurde
bestimmt, daß statt der Konsuln Kriegstribunen mit consularischer
Gewalt (anfangs 3, dann 4, 6 und 8) auch aus den Plebejern gewählt
werden konnten. Bon dem Konsulate wurde die Ceusur getrennt, und
zur Abschätzung der Bürger nach dem Vermögen zwei Censoren aus
je 5 Jahre aus den Patriziern gewählt.
§ 40.
Die Gallier in Rom 390*
Unterdes dauerten die Kriege nach außen, namentlich gegen
Beji, fort. Die Stadt wurde endlich nach zehnjähriger Belagerung
(bei welcher zuerst Winterfeldzüge und Truppensold vorkommen) 396
durch M. Furius Camillus erobert (Verbannung des Camillns)^ '
Während dieses Kampfes waren Gallier, welche über die
Alpen gekommen waren, in Oberitalien vorgedrungen und zogen.